News 23.05.2006, 15:45 Uhr

Bundesgerichtsentscheid kommt Swisscom teuer zu stehen

Im seit dem Jahr 2000 laufenden Verfahren um die so genannten Interkonnektionsgebühren hat Swisscom eine Niederlage erlitten. Das Bundesgericht ist zum Schluss gekommen, dass die Telekomfirma von anderen Anbietern zu hohe Preise verlangt hat.
Die Interkonnektionsgebühren werden für die Zusammenschaltung der Netze von Swisscom und ihren Konkurrenten verrechnet. Die Telekomunternehmen Sunrise und MCI Worldcom hatten 2000 bei der eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) eine Senkung dieser Gebühren beantragt. Die ComCom war im Juni 2005 zum Schluss gekommen, dass Swisscom der Konkurrenz tatsächlich in den Jahren 2000 bis 2003 zu hohe Gebühren verrechnet hatte. Der ehemalige Monopolist zog diesen Entscheid jedoch bis ans Bundesgericht weiter, welches nun gegen die Firma entschieden hat. Die letzte Instanz hiess zwar die Preissetzung der ComCom im strittigen Zeitraum grundsätzlich gut, kritisierte aber auch das Berechnungsmodell als unpassend und wies diese zur Neuberechnung an.
Für Swisscom äusserst schmerzhaft ist aber auch der Entscheid betreffend der so genannten rückwirkenden Meistbegünstigten-Klausel: Das Bundesgericht hat festgelegt, dass Swisscom auch denjenigen Anbietern die zuviel gezahlten Gebühren zurückerstatten muss, welche die Interkonnektionspreise nicht vorgängig beanstandet hatten. Kurz: Alle unrechtmässig erhobenen Gebühren müssen zurückgezahlt werden. Wie die Swisscom in einem Communiquée darlegt, habe man für diesen Fall Rückstellungen in Höhe von 263 Millionen Schweizer Franken per Ende 2005 gemacht. Man analysiere zurzeit den Bundesgerichtsentscheid und erwarte als Folge des Urteil ein rund 180 Millionen Franken tieferes Betriebsergebnis (Ebitda) für das laufende Jahr. Der zu erwartende Cash-Flow betrage für 2006 rund 290 Millionen Franken und für 2007 noch 150 Millionen Franken. Von den Rückstellungen würden zudem auch die Umsätze negativ beeinflusst.


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