News 19.02.2009, 17:06 Uhr

Swisscom: Niederlage vor dem BVG

Das Bundesverwaltungsgereicht bestätigt die Auffassung der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) und der Wettbewerbskommission (Weko): Swisscom muss den schnellen Bitstrom-Zugang zu regulierten Bedingungen anbieten.
Die Comcom hatte Swisscom gestützt auf das revidierte Fernmeldegesetz mit ihrer Teilverfügung vom November 2007 zu einem regulierten Bitstromzugang für alternative Anbieter verpflichtet. Dabei stützte sich die Kommission auf ein Weko-Gutachten, demzufolge Swisscom eine beherrschende Stellung im Breitbandmarkt einnimmt. Gegen die Comcom-Verfügung hatte Swisscom Anfang Januar 2008 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
Swisscom akzeptiert den Entscheid
Wie das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden hat, haben die beiden Kommissionen die Streitfrage der Swisscom-Marktbeherrschung ausreichend untersucht. Der Telekomkonzern hat den Entscheid der Kommissionen laut eigenen Angaben ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen, weil die Weko-Rekurskommission 2005 den Vorwurf der Marktbeherrschung als nicht erwiesen erachtete. Wie der Konzern mitteilt, ist er der Auffassung, dass er aufgrund des Infrastruktur- und Dienstewettbewerbs in der Schweiz keine marktbeherrschende Stellung einnimmt.
Swisscom akzeptiert den jüngsten Entscheid jedoch und will den regulierten Bitstrom-Zugang nun ermöglichen. Dazu seien allerdings umfangreiche technische und vertragliche Vorarbeiten notwendig. Der Telekomanbieter rechnet damit, dass den alternativen Fernmeldeanbietern die entsprechenden Vertragswerke innert drei bis vier Monaten zugestellt werden können. Damit könnte der regulierte Bitstromzugang auf November 2009 realisiert werden. Mit Blick auf das laufende ADSL-Verfahren (siehe: "ADSL-Preispolitik: Weko rügt Swisscom") bestreitet der Telekomkonzern einen Missbrauch der nun festgestellten Marktbeherrschung und die vom Weko-Sekretariat angedrohte Sanktion von 237 Millionen Franken.


Kommentare
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Noel
20.02.2009
und das Verbot der Zwangs-Settopboxen...

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maedi100
20.02.2009
und das Internet sowieso...

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jonnyswiss
20.02.2009
und klar, die Verlinkung muss auch verboten werden (wegen PirateBay) Der Rest ist ja bloss kalkulierbarer Kollateralschaden... (auf dem Weg zur Diktatur...) Ach ja, die bösen und vor allem äusserst gefährlichen Kinderbücher dabei auch nicht zu vergessen.... http://www.mmnews.de/index.php/200902182294/MM-News/USA-Bucherverbot.html