gucky62
Stammgast
Hmm, das Merkblatt ist ja ganz Interessant. Wenn man z.B. die aktuellen Garantiebestimmungen von Swisscom anschaut, dann geben sie auf Ersatzgeräte nur 6 Monate Garantie (Ausser die alte Frist läuft noch länger). Das Merkblatt vermittelt hier was anderes. Wobei die Formulierung nicht ganz klar ist.
Bei Apple Produkten (z.B. IPhone) wird immer noch 12 Mt. Garantie aufgeführt. Und mit folgendem Abschnitt noch eine weitere Einschränkung in den AGBs gemacht:
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Apple-Geräten (z.B. iPhone, iPad etc.): Im zweiten Jahr ist die Garantie - analog zum gesetzlichen
Gewährleistungsrecht, Art. 197ff OR - auf Mängel
beschränkt, welche im Zeitpunkt der Übergabe
nachweislich schon bestanden haben; der Beweis obliegt dem Kunden.
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Damit versucht Swisscom dasselbe zu machen wie in D. Der Kunde kann da ehh nie etwas beweisen und von dieser Beweisumkehr und Einschränkung habe ich bisher im OR nichts gesehen.
Gruss Daniel
Bei Apple Produkten (z.B. IPhone) wird immer noch 12 Mt. Garantie aufgeführt. Und mit folgendem Abschnitt noch eine weitere Einschränkung in den AGBs gemacht:
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Apple-Geräten (z.B. iPhone, iPad etc.): Im zweiten Jahr ist die Garantie - analog zum gesetzlichen
Gewährleistungsrecht, Art. 197ff OR - auf Mängel
beschränkt, welche im Zeitpunkt der Übergabe
nachweislich schon bestanden haben; der Beweis obliegt dem Kunden.
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Damit versucht Swisscom dasselbe zu machen wie in D. Der Kunde kann da ehh nie etwas beweisen und von dieser Beweisumkehr und Einschränkung habe ich bisher im OR nichts gesehen.
Gruss Daniel