News 29.06.2010, 09:33 Uhr

Das hat der EDÖB gemacht

Google Street View war nicht das einzige Thema, das den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) im abgelaufenen Geschäftsjahr beschäftigt hat. Hier finden Sie seinen Tätigkeitsbericht.
Im vergangenen Tätigkeitsjahr beschäftigte sich der Schweizer Datenschützer demnach unter anderem mit verschiedenen aktuellen Entwicklungen, von denen das Obligatorium für die Arbeitskräfteerhebung SAKE, die Forderungen nach einem Onlinepranger für Autoraser oder die Kontroverse um Onlinedienste wie Google Street View am meisten Aufsehen erregten.
Auf Hinweise Dritter hin traf er aber auch Abklärungen bei einem Gentestanbieter, beurteilte die Rechtmässigkeit von Videoaufnahmen mittels Drohnen, liess die Verhältnismässigkeit von Bonitätsdatenbearbeitungen in einem Gutachten untersuchen, verfasste Erläuterungen zum betrieblichen Datenschutzverantwortlichen und nahm Stellung zur Bekanntgabe von Personendaten an Dritte durch Vereine zu Marketingzwecken.
Einen besonderen Schwerpunkt legte der EDÖB im Berichtsjahr, das den Zeitraum vom 1. April 2009 bis 31. März 2010 umfasst, auf die Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen. Im Zusammenhang mit Schengen nahm der EDÖB mehrere Kontrollen vor und die Zusammenarbeit mit den Kantonen auf. Des Weiteren brachte der EDÖB Vorbehalte an zum Vorentwurf zur Revision des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, beurteilte die für eHealth Schweiz empfohlene Architektur und erläuterte in einem Vortrag an der ETH Zürich die Sicht des Datenschutzes auf den Einsatz von RFID-Chips.
Wie jedes Jahr beschäftigten den EDÖB auch Themen rund um den Datenschutz am Arbeitsplatz, so etwa die Frage nach dem korrekten Einsatz von Fingerabdrücken zur Anwesenheitskontrolle oder das Problem von Spionage-Software. Der bereits letztes Jahr erwähnte Fall der Pensionskasse, welche die persönlichen Ausweise ihrer Versicherten nicht datenschutzkonform verschickt, fand ebenso eine Fortsetzung vor höherer Instanz wie der Fall des Sportzentrums KSS, das die Empfehlungen des EDÖB bezüglich biometrischer Zugangskontrolle abgelehnt hatte und nun vom Bundesverwaltungsgericht zur Ordnung gerufen wurde. Der Bericht resümiert auch die Arbeit des EDÖB im Rahmen des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip während des vergangenen Jahres.
Hier finden Sie den 17. Tätigkeitsbericht.



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