Grosser Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung
Garantie und Gewahrleistung sind definitiv auch in der Schweiz nicht das selbe.
Der Ausdruck „Gewährleistung“ steht für die gesetzlich vorgesehene Haftung des Verkäufers für Mängel an der verkauften Ware, welche zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (z.B. Kauf oder Lieferung der Ware) vorhanden sind. Zudem steht die Beweispflicht auf seiten des Käufers!
Bei einer Garantie handelt es sich demgegenüber um eine freiwillige Erklärung, mit der das Vorhandensein zukünftiger Eigenschaften (z.B. Funktionsfähigkeit während 2 Jahren) versprochen wird. Die Bedingungen einer Garantie kann der Hersteller bzw. Verkäufer selber festlegen. (z.B. bei einem Fernseher wird das Einbrennen ausgeschlossen)
Musste ich bei meinem neuen Plasmafernseher leider persönlich erfahren. Da der Mangel zur Zeit der Auslieferung offensichtlich nicht bestanden hat greift die Gewährleistung nicht und in den Garantiebestimmungen ist dieser Mangel explizit ausgeschlossen!
Apple ist dabei ein "gutes" Beispiel, Apple gewährt seinen Kunden nur eine 1 jahrige Garantie die Gewährleistung beträgt jedoch (seit anfang 2013), zwei Jahre.Dies jedoch auch nur bei Apple direkt gekaufte Geräte, ansonsten haftet der jeweilige Verkäufer.
Deshalb meine Empfehlung an alle, vor einem Kauf immer die Garantiebestimmungen durchlesen.
Gruss Humbi
Juristisch korrekt geht es um die Gewährleistung. Das ist allerdings nichts anderes als das, was wir (in der Schweiz) im Allgemeinen unter "Garantie" verstehen, wenn wir ein Produkt kaufen. Insofern kann man Garantie und Gewährleistung in diesem Zusammenhang gleichsetzen, auch wenn es Garantieleistungen gibt, die über die blosse Gewährleistung hinaus gehen. Hoffe, dass ich mich jetzt damit nicht auf juristisches Glatteis begebe :)