News 15.09.2015, 07:39 Uhr

Deutscher Zoll bremst Schweizer Onlineshopper aus

Eine neue deutsche Zollregelung sorgt an der Grenze für verdutzte Gesichter: Schweizer erhalten derzeit an Paketstationen auf online bestellte Waren keine deutsche Mehrwertsteuer mehr.
Wie Recherchen von «SRF Espresso» aufzeigen, bleibt es Schweizer Onlineshoppern bis auf Weiteres verwehrt, auf online bestellte Waren aus Deutschland die Mehrwertsteuer zurückzufordern, sofern Abnehmer diese nicht persönlich im Geschäft abholen. Davon berichten dem Magazin Schweizer Grenzgänger, welche sich deutsche Waren bis anhin immer an sogenannte Paketstationen zustellen liessen. Deutsche Onlineshops wie Amazon arbeiten nicht selten direkt mit solchen Dienstleistern zusammen, um im Grenzraum den Schweizern die deutsche Mehrwertsteuer von 19 Prozent direkt zurückzuerstatten. Ein florierendes Geschäft für die Anbieter, weil diese von den Abholern eine Gebühr erhalten. Damit ist nun Schluss: Seit Montag verweigern deutsche Zollbeamte das Abstempeln.

Neuregelung kam überraschend

Sogar für die deutschen Grenzstationen soll die Neuregelung sehr überraschend erfolgt sein, nachdem entsprechende Hinweise von der deutschen Bundesfinanzdirektion Hamburg per Eilverfahren an die Zollstellen gelangt seien. Begründet wird der Entscheid damit, dass der Kauf ausserhalb der EU getätigt worden sei – also in der Schweiz. Eine steuerfreue Ausfuhr gelte nur für Waren, die vor Ort im Geschäft abgeholt würden. Gemäss dieser Regelungsauslegung dürfe der Kunde sich den Kaufgegenstand nicht von Dritten befördern lassen.

Zollämter drängten auf Klarstellung von Sonderregelungen

Eine Sprecherin des Hauptzollamts Lörrach bestätigte gegenüber «20 Minuten», dass für alle Fälle des Internet-Versandhandels eine Steuerbefreiung nicht in Betracht komme. Diese dürfe nur immer der Händler in Anspruch nehmen; und dieser sei per se nicht verpflichtet, Rabatte an Kunden weiterzugeben. Die Hauptzollämter hätten schon seit zwei Jahren auf eine Regelung gedrängt. Hintergrund sei die Rechtsunsicherheit gewesen, zumal solche Bestimmungen in den Besonderheiten nicht ausführlich genug geregelt seien.

Seco zweifelt an der Rechtmässigkeit der Sonderregelung

Bleibt zu spekulieren, ob die verschärften Warenkontrollen auch im Zusammenhang mit einem erhöhten Zollabfertigungsaufkommen ins Leben gerufen wurden. Auf jeden Fall sorgt die deutsche Neuregelung unter Juristen bereits für rauchende Köpfe: Das Seco (Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft) gab auf Anfrage von «SRF Espresso» zu verstehen, nun abklären zu wollen, ob die Neuregelung gegen das Freihandelsabkommen EU-CH verstosse. Dieses dürfe nach Auffassung des Seco keine weiteren Steuern oder Angaben erheben.

Autor(in) Simon Gröflin



Kommentare
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beniklarer
15.09.2015
Richtig so Es sollte auch die Erstattung der Mehrwertssteuer für "normal" gekaufte Produkte wegfallen. Wer die deutsche Infrastruktur nutzt soll bitte auch einen Beitrag für diese leisten. Es reicht vollkommen aus, wenn man viel billige einkauft, da muss man nicht noch beim Steuergeld sparen. Die Erstattung sollte nur bei Nachweis der Entrichtung einer Schweizer Mehrwertsteuer erfolgen.

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pschlae
15.09.2015
Deutschland ist ein grösserer Markt Vergleicht man die Angebote von ebay.ch und ricardo.ch zusammen mit dem Angebot von ebay.de, wird klar, dass es auch andere Gründe gibt, für einen Einkauf in Deutschland. Es geht nicht immer nur um, billiger - sondern vielleicht auch um die Grösse des Marktes. Viele Deutsche Anbieter - ob privat oder nicht - versenden nicht in die Schweiz.

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Cake
16.09.2015
Geht doch mal wieder einzig darum die Schweiz in die Deutsche Grossmacht "EU" zu zwingen. Die Schweiz wirtschaftlich schädigen, bis das Volk notgedrungen dem EU-Beitritt zustimmt.

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PC-John
16.09.2015
Nicht ganz Dass sich die Teutonen-Regierung aufgrund der Mark-Macht gegenüber der kleinen Schweiz immer wieder mal Frechheiten herausnimmt, ist leider kein neues Phänomen. Oder dass ein Sozi-CH-Minister (sprich Bundesrat) dem Teutonen-Sozi-Schröder in allen Fluglärm-Belangen zu Füssen liegt, ist eine weitere Trauergeschichte. Auch im Bahnverkehr, werden von den Teutonen die geschlossenen Verträge mit der Schweiz nicht eingehalten, wegen Geldmangel heisst es von drüben. Und mit einem derart schwachen Bundesrat wie derzeit, lässt sich natürlich gar nichts machen gegen Rechts-Beugung. Zurück zum Thread: Diese Paket-Abholstellen gerade ennet der Grenze mögen "wirtschaftlich" den Einen ein Dorn im Auge sein. Aber es gibt viele deutsche Online-Versender, welche ums verrecken nicht in die Schweiz liefern wollen, in den ganzen Rest von Europa aber schon. Darum lobe ich mir diese Paket-Abholstellen, auch wenn allenfalls die deutsche MwSt. flöten geht. Selbst dann kostet mich die ganze Sofort-Bestellung kaum mehr als die Hälfte, als wenn ich beim schweizerischen Importeur nach 8 Wochen dann endlich was kriege. PC-John

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Marcus76
16.09.2015
mwst-erstattung ich bestelle oft online, vor allem Sachen, die man in der Schweiz nicht kriegt, also ist es echt eine schlechte Nachricht für mich. Jetzt darf ich wohl draufzahlen. Ich habe ein bisschen recherchiert und bin auf eine Firma gestossen, die mwst-erstattung anbietet, wenn man Online was kauft. Hat jemand damit Erfahrungen gemacht? Oder geht das jetzt noch überhaupt? Die heisst Global Red.

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karnickel
19.09.2015
Aufpassen, Leute. Hier geht es nicht einfach um die Frage ob Steuerrückforderung oder nicht. Hier geht es vielmehr darum, ob euer Vertragspartner ein deutscher Händler ist. Wenn Amazon euch die Ware in Deutschland abholen lässt, kann euch der deutsche Zoll die Rückforderung verwehren, da der Händler nicht klar ausgewiesen ist. Amazon tritt häufig nur als Vermittler auf. Siehe dazu auch c't-Magazin 20/2015, S. 88. Ich verzichte hier auf eine Verlinkung, da PCTipp dies glaub nicht so gerne sieht. :o

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strizzia
17.10.2015
Ihre "Meinung" ist bereits Makulatur. Die Anordnung wurde wieder rückgängig gemacht, wie wir wissen. Sie schreiben, dass angesichts der tiefen Preise in D die paar Euro "Makulatur" seien. Und weiter: "Denn die meisten Elektrogeräte sind in der CH günstiger". Beides ist falsch. Die Geräte sind nicht billiger hier - sonst würde man ja nicht im Ausland einkaufen. Und eine Rückerstattung von 19% als "Makulatur" zu bezeichnen, ist ziemlich überheblich.

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Habakuck d. Erste
22.10.2015
MwSt. Rückerstattung Hallo Kann "strizzia" nur beipflichten. Ein TV ( zugegebenermassen sehr gross ), Kosten Schweiz SFr. 20'000.00, Kosten BRD 15'000.00, Rückerstattung knapp 3'000.00. Wer umgerechnet auf SFr. 7000.00 verzichten kann, den habe ich noch nicht getroffen. Es geht aber um etwas ganz anderes. Es geht darum dass wir seit Jahrzehnten hier über den Tisch gezogen wurden und zwar in einer Weise die, die "bereinigten", nicht das was man uns immer am TV erzählt, Mehrkosten in der Schweiz in keinem Verhältnis stehen, zu dem CH- Aufschlag. Der Witz z.B. bei den Medikamenten von wegen Mehrsprachigkeit auf den Beipackzettel, wird nicht wahrer wenn man ihn 100x wiederholt, wie wenn diese Firmen nicht auch nach England, Frankreich, Indien, Kasachstan liefern würden, z.Tl. noch mit anderen zusätzlich geänderten Namen. Herr oder Frau Schweizer, oder fast jeder hier würde einen Aufschlag von 10- 15 % akzeptieren und hier in der Schweiz einkaufen, er akzeptiert aber keine 50 oder 100% Aufschlag. Und ob eine Sendung uber einen Deutschen Briefkasten läuft ist unerheblich, die Ware geht ausser Landes und ist somit MwSt.- frei. Wo ich zustimmen könnte, die MwSt. in der Schweiz müsste zwingen bezahlt werden, dem Gesetz wäre so genüge getan. Gruss : Hab.d.E