News 08.02.2002, 11:30 Uhr

Günther Jauch verliert Millionenklage gegen FreeCity

TV-Star Günther Jauch erleidet in seiner Domainklage eine schwere Schlappe.
Günther Jauch hat eine Schlappe vor Gericht erlitten. Das Oberlandesgericht Köln hat eine Klage von Deutschlands oberstem Quizmaster abgewiesen. Jauch sah seine Namensrechte durch die Registrierung der Internet-Adresse guenter-jauch.de durch einen Kunden von Freecity verletzt und klagte auf Freigabe dieser Domain. Doch das Gericht entschied anders.
Freecity hatte die Domain über einen DomainCheck angeboten.Die Anwälte von Günther Jauch sahen in der Anmeldung besagten Domain-Namens (der das h im Vornamen nicht enthält) für und im Auftrag des Kunden einen Missbrauch des guten Namens und der Person Jauchs zu kommerziellen Zwecken. Zu Grunde gelegt wurde ein Streitwert von einer halben Million Euro.
Günther Jauch, der Freecity zufolge aus Kostengründen nicht alle ähnlich klingenden Namen auf sich selbst registrieren lassen will, wollte mit der Klage bewirken, dass Internet-Adressen wie guenter-jauch.de oder guenter-jauch.com nicht mehr zu einer Registrierung angeboten werden dürfen, selbst wenn diese noch frei verfügbar sind.



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