News 17.10.2002, 09:00 Uhr

Auf eigenen Vorteil bedacht

Noch vor Inkrafttreten des Schlichtungsvertrages hat Microsoft bereits verschiedene Punkte freiwillig erfüllt. Die Art der Umsetzung gibt jedoch Anlass zu heftigen Diskussionen.
Obwohl der Vertrag Ende 2001 aufgesetzt wurde, ist dieser von der zuständigen Richterin noch nicht für gültig erklärt worden, da immer noch neun Bundesstaaten ihre Klagen aufrecht erhalten. Microsoft hat sich dennoch bereit erklärt, schon vor dem endgültigen Urteil verschiedene Vorgaben zu erfüllen. Dabei hat sich der Redmonder Konzern laut Intern.de aber sehr viele Freiheiten genommen. Anlass zu Diskussionen gibt vor allem die Freilegung von Microsofts Kommunikations-Protokollen. Diese müssen nach Vertrag diskriminierungsfrei und unter zumutbaren Bedingungen veröffentlicht werden. Microsoft hält sich zwar an die Vorgabe, verlangt aber von Bezügern, dass sie sich zuerst beim Authentifizierungssystem Passport registrieren lassen. Danach müssen sie zwei Dokumente unterschreiben. Unter anderem auch ein Non Disclosure Agreement, das verbietet, über Details des Lizenzvertrages und ihren Gegenstand zu sprechen.
Der Sinn des Schlichtungsvertrag ist es, den übermässigen Wettbewerbsvorteil von Microsoft zu mindern. Wenn das US-Justizministerium die Umsetzungsweise des Redmonder Konzerns auch nach Inkrafttreten des Vergleiches akzeptiert, verkommt das Ganze jedoch zur Farce.


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