News 19.12.2008, 12:02 Uhr

Per Web günstiger im Ausland shoppen

Laut Preisüberwacher Stefan Meierhans zahlen Kunden in der Schweiz zu hohe Gebühren, wenn sie Waren im Ausland übers Internet bestellen. Jetzt will er dagegen vorgehen.
Das Problem: Wer etwas online im Ausland bestellt, muss bereits ab einem Warenwert von 65 Franken Mehrwertsteuern bezahlen. Wenn die Güter hingegen persönlich über die Grenze gebracht werden, beträgt die Obergrenze 300 Franken. Zudem fallen beim Paketversand Zollabfertigungsgebühren an, die ebenfalls der Endkunde berappen muss. Diese betragen zwischen 30 und 60 Franken.
Preisüberwacher Daniel Meierhans verlangt nun vom Finanzdepartement, dass die Freigrenze für die Mehrwertsteuer beim internationalen Postversand von fünf auf zehn Franken erhöht wird. Dadurch wären künftig Waren unter 130 Franken steuerfrei.


Kommentare
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BlackIceDefender
19.12.2008
Das Problem sind die Zollvorschriften. Die Mehrwertsteuer könnte ja direkt beim Onlineshop eingezogen werden. Sollte doch im EU-Raum möglich sein.

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erik.schiegg
19.12.2008
35,-- bzw. 55,-- Bearbeitungsgebühr auf die 5 Franken Mehrwertsteuer, welche verloren gehen. So gut möchte ich auch verdienen. 5 Minuten pro Päckli. Im Akkord... Es geht ja weniger um die 5 Franken Steuer, sondern um die horrend hohe Bearbeitungsgebühr! Ich fordere den gleichen Freibetrag von 300,-- auch per Post. Bis die Mehrwertsteuer dann direkt mit dem EWR-Onlineshop verrechnet wird. Technisch gesehen hätte man noch Anrecht auf Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer. Aber wie man die Bürohengste kennt, dauert das mindestens 5 Jahre und verschlingt Umsummen. Da werden doch nur überteuerte Arbeitsplätze auf Kosten des kleinen Mannes gesichert. Wieso eigentlich? Es könnte doch so einfach und trotzdem korrekt sein...

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X5-599
20.12.2008
Also die deutsche MWST habe ich bei einer Online Bestellung noch nie bezahlt. Dann macht ihr was falsch wenn ihr diese Bezahlt. Ich habe immer den Händler angeschrieben und ihm gesagt dass ich aus der Schweiz bin und er hat die MWST bereits abgezogen. Was die Zollabfertigungsgebühren angeht, ich habe zwar nichts mehr bestellt seit der neuen Umstellung. Aber ich kann mir diese Gebühren irgendwie nicht so ganz vorstellen. Das wäre ja massiv höher als es früher der Fall war. Auf ein Fr. 200.00 Packet habe ich früher wesentlich weniger MWST und Zollgebühren bezahlt als es hier in diesem Beispiel geschrieben steht.

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BlackIceDefender
20.12.2008
Genau das meine ich. Wenn der Onlineshop die Mehrwertsteuer direkt einzieht, ergibt sich keine 'Bearbeitungsgebühr'. Anhand der Lieferadresse kann ja einfach eruiert werden, welche Steuer zu welchem Satz erhoben werden muss. (Gaell, X5-599) Jedes moderne Onlineshop-system sollte sowas koennen. In Nordamerika z.b. wird die Sales-Tax je nach Lieferaddresse automatisch erhoben. nicht nur zwischen den Bundesstaaten der USA, sondern auch von USA nach Kanada u.U. über ein Clearing-System werden dann die gegenseitigen Steuerguthaben saldiert und monatlich zwischenstaatlich transferiert. das sollte doch im (gemäss Brüsseler Werbung) geeinten europäischen Wirtschaftsraum ohne Zollschranken schon seit langem so sein.... über die bilateralen ist die Schweiz doch dort angeschlossen... Frage an Leser im EU-Raum; Wie ist das eigentlich sagen wir zwischen eine Online-Shop in den Niederlanden und einer Lieferadresse in der BRD? die andere schweizerische Frechheit: lasse ich ein Paket sagen wir via UPS nach der Schweiz schicken, erhebt die schweizerische UPS in Basel eine Zustellgebühr beim Empfänger, obwohl ich schon internationale Shipping Charges bezahlt habe. Habe ich bei UPS und FEDEX erlebt. Das führte soweit, dass ich dann anfing, die Kreditkartenbelastung für die Shipping Charges zu sperren, bis UPS oder FEDEX mir die Surcharge der Schweizer Dependance gut schrieb. - meines Wissens wird die Surcharge nicht mehr verrechnet.

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dzs
08.01.2009
Wo kein Wille ist, ist auch kein Weg Der von mir sehr geschätzte Alt-Preisüberwacher Rudolf Strahm hat kurz nach seinem Amtsantritt eine entsprechende Eingabe an unseren wertvollen Finanzminister Merz gemacht. Bis zu seiner Pensionierung hat Strahm Merz immer wieder an diese Pendenz erinnert. Der eidg. Säckelmeister fühlt sich zu Höherem berufen. Vor lauter Steuersenkungen für die Reichen ist er bis jetzt nicht dazu gekommen, etwas in dieser Sache zu unternehmen, die breiten Bevölkerungskreisen nützen würde und ein wertvoller Beitrag im Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz wäre. Die Einbussen für die Schweiz wären gering, die positiven Auswirkungen gross. Aber leider ist Merz eher den Anliegen der Hochfinanz verbunden. Bei der Stempelsteuer hat er immer wieder auf den hohen Aufwand beim Einziehen der Steuer hingewiesen. In einem zivilisierten Staat sollte keine Steuer erhoben werden, bei der die Kosten für das Einziehen ein Mehrfaches der Steuer selbst betragen. VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT!!!!!