News 03.06.2003, 10:00 Uhr

Sperrverfügung gegen Provider: Akt IV

Obwohl ihre Sperrverfügung gegen verschiedene Websites vom Lausanner Gericht als unzulässig bezeichnet wurde, droht Untersuchungsrichterin Françoise Dessaux den Schweizer Providern weiter mit Strafen.
Die ganze Geschichte begann Ende letzten Jahres [1]. Die Waadtländer Untersuchungsrichterin Françoise Dessaux forderte damals von zahlreichen Schweizer Providern, dass sie mehrere Webseiten mit ehrverletzenden Inhalt zu sperren haben. Die Provider wehrten sich mit einem Rekurs gegen diese Verfügung, da sie technisch nur schlecht durchführbar und auch juristisch nicht sauber war. Das zuständige Gericht hiess den Rekurs Anfang Mai gut. Richterin Françoise Dessaux will sich mit diesem Urteil aber nicht zufrieden geben. In einem neuen Brief an die Provider verlangt sie von diesen, die Seiten dennoch zu zensieren - dieses Mal sind es sogar sechs an der Zahl: www.appel-au-peuple.org, www.freejustice.de, www.c9c.net/appel-au-peuple, www.swiss-corruption.com, www.corruption2.com und www.c9c.net/swiss-corruption. Falls die Provider ihrer Forderung nicht nachkämen, riskierten sie eine Strafuntersuchung wegen Komplizenschaft in den Delikten üble Nachrede, Verleumdung und Beschimpfung, droht Dessaux. Unter diesen Klagepunkten stehen die betreffenden Sites.
Die neue Forderung der Untersuchungsrichterin ist nicht nur für die Provider lästig, sondern trägt auch zur Verwirrung von Anwendern bei, die sich plötzlich fragen, wieso gewisse Seiten oder gar Domains nicht mehr erreicht werden können. Ausserdem wird die Zensur nicht von allen Anbietern gleichermassen streng durchgeführt. Provider wie Bluewin haben beispielsweise auch die neu geforderten Sites gesperrt, andere wie Sunrise nur die Seiten, die in der ersten Verfügung erwähnt waren, während beim Aargauer Provider Green.ch noch alle Websites erreichbar sind.



Kommentare
Es sind keine Kommentare vorhanden.