News 24.07.2012, 12:42 Uhr

Galaxy Tab 7.7: europaweites Verkaufsverbot

Samsung darf das Galaxy Tab 7.7 in Europa nicht verkaufen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Das grössere Galaxy Tab 10.1N dürfen die Südkoreaner dagegen weiter verkaufen.
Apple hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einen Erfolg über Samsung erzielt. Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass Samsung das Galaxy Tab 7.7 in Europa nicht verkaufen darf. Apple hatte gegen Samsung geklagt, weil das Galaxy Tab 7.7 dem iPad trotz der unterschiedlichen Grösse der beiden Geräte (Galaxy Tab: 7,7 Zoll, Apple iPad: 9,7 Zoll) zu ähnlich sehen würde. Es handelt sich bei Apples Vorgehen also um eine sogenannte Geschmacksmusterklage und nicht um eine Patentklage.
Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits zuvor den Verkauf des Samsung Galaxy Tab 7.7 in Deutschland durch die deutsche Niederlassung von Samsung verboten. Das neue Urteil des Oberlandesgerichts weitet dieses Verbot nun auch auf die koreanische Muttergesellschaft und deren Verkaufsaktivitäten für ganz Europa aus.
Galaxy Tab 10.1N: Samsung siegt über Apple
Die Gerichte in Düsseldorf sind bereits seit längerer Zeit Schauplatz der Auseinandersetzung zwischen dem US-Unternehmen Apple und dem südkoreanischen Elektronikkonzern Samsung. Letztes Jahr hatte Apple in Düsseldorf mit einer Geschmacksmusterklage bereits den Verkauf des Samsung Galaxy Tab 10.1 gestoppt. Samsung konterte, indem es eine optisch modifizierte Version des Galaxy Tab 10.1 vorstellte und unter der Bezeichnung Galaxy Tab 10.1N verkauft.
Apples Versuch, auch dessen Verkauf zu stoppen, scheiterte allerdings jetzt erneut. Denn das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte hierzu fest, dass das Galaxy Tab 10.1N sich deutlich genug vom iPad unterscheiden würde und ein Verkaufsverbot somit nicht infrage käme. Damit bestätigte das Oberlandesgericht eine gleichlautende vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf zugunsten von Samsung.



Kommentare
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Kovu
24.07.2012
Man sollte mal den Verkauf von OS-X verbieten, weil seine funktionalität jener von Windows zu ähnlich ist...

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Masche
24.07.2012
Frage: Darf ein Gerichtsinstanz in Deutschland wirklich über Europa entscheiden? Ja, darf es: Wie Samsung Schweiz auf Anfrage von 20 Minuten Online erklärt, gilt das Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 7.7 auch in der Schweiz.

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purzel
24.07.2012
Danke für die Antworten. Bleibe dabei. Finde sowas sehr merkwürdig.

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Rungard
24.07.2012
Peinlich... Was ich hier im speziellen lächerlich finde (schon allgemein ist dieses ganze "Mami, der da hat mir meine Schaufel geklaut ! *schluchz*" wirklich lächerlich) ist, dass hier sozusagen einfach mal zwei Produktkategorien gemischt werden. Denn ein 7.7 Zoll und ein 9.7 Zoll haben doch schon andere Einsatzgebiete. Ein 2,3 Zoll Handy ist ja auch nicht das gleiche wie ein 4,3 Zoll Handy (etwas krasser Vergleich, aber stimmt doch ;) ) Apple wird sich wohl einfach nach der Niederlage gedacht haben, ach nehmen wir doch einfach die nächst kleinere Version ins Visier. Was mich noch besonders stört, ist, dass Apple sich wirklich heftig in Samsung verbissen hat. Denn es gibt seeeeehr viele Tablets, welche dem IPad viel ähnlicher sehen als diejenigen von Samsung (zb. auch bei den Seitenverhätlnissen), aber da die ja nicht viel Gewinn abwerfen ist das Apple *******egal..