News 11.09.2007, 11:13 Uhr

Websites der öffentlichen Hand häufig nicht behindertentauglich

Im Rahmen der Accessibility-Studie untersuchte die Stiftung «Zugang für alle» 50 Webseiten von Bund, Kantonen und Gemeinden auf ihre Eignung für Behinderte. Keines der geprüften Angebote erfüllt alle Anforderungen.
Eine Webseite, die von blinden, gehörlosen, motorisch oder kognitiv behinderten Menschen benutzt werden kann, wird als barrierefreies Angebot bezeichnet. Dafür müssen die Webseiten Standards erfüllen, die unter anderem vom Bund und dem «World Wide Web Consortium» vorgegeben sind.
Die Stiftung «Zugang für alle» hat die Webseiten aller Eidg. Departemente, aller Kantone und weitere Websites der öffentlichen Hand auf diese Standards geprüft und bewertet. Keine der 50 getesteten Angebote erfüllt sämtliche Anforderungen. Am besten abgeschnitten haben die Websites der zentralen Bundesverwaltung, der einzelnen Departemente und der Bundeskanzlei. Diese Webseiten wurden allesamt letztes Jahr angepasst und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Deutlich schlechter schneiden die Kantons-Websites ab. Bis auf die positiven Beispiele der Kantone Bern, Genf, Glarus, Uri oder Waadt, sind die kantonalen Internetangebote nach wie vor nicht geeignet für Menschen mit Behinderungen.

Autor(in) Reto Vogt



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