News 25.01.2019, 14:06 Uhr

Salt: Bei Kündigungen und Umzügen wird abkassiert

Salt sorgt mit hohen Gebühren und einem komplizierten Kündigungsverfahren für Unmut bei den Kunden.
Rote Köpfe bei Konsumentenschützern und Salt-Kunden: Das Kündigungsverfahren beim Internetprovider Salt ist vergleichsweise sehr umständlich und fast immer mit nicht zu umgehenden Gebühren verbunden. Den Stein ins Rollen brachte ein Kunde, der sich an die Redaktion von SRF-Espresso wandte: Er zog innerhalb seines Wohnkantons Fribourg um. Ein halbes Jahr zuvor löste er ein Salt-Fiber-Abo und war offenbar zufrieden damit. An seinem neuen Wohnort ist das Abonnement aber (noch?) nicht verfügbar, daher musste er wohl oder übel kündigen. 
Aber da hat er die Rechnung ohne Salt gemacht: Rund 150 Franken an Kündigungsgebühren stellte ihm das Unternehmen in Rechnung. Auch die Geräte müssen zurückgeschickt werden – ansonsten drohen weitere Gebühren. Salt bot ihm zwar an, eine Internetlösung über das Mobilfunknetz zu installieren. Eine Empfangsgarantie gab es jedoch nicht – zudem war mit einer deutlichen Geschwindigkeitseinbusse zu rechnen. 

Salt nimmt Stellung

Gegenüber Espresso erklärt Salt, dass über 33 Monate lang eine Kündigungsgebühr fällig wird, die kontinuierlich abnimmt. Beträgt die Gebühr zu Beginn noch 198 Franken, werden pro Monat 6 Franken abgezogen. Begründet wird dies mit der Hardware in Form einer Settop-Box (Apple TV), die dem Kunden mitgeliefert wird. 
Bei der Konkurrenz sind die Kündigungsstrafen zwar auf den ersten Blick höher: Swisscom, Sunrise und UPC kassieren die Gebühren des ersten Abo-Jahres ein, auch wenn gekündigt wurde (bei Salt gibts keine Mindestvertragsdauer). Allerdings muss bei Salt die Hardware zurückgesendet werden, wenn man im ersten Jahr kündigt.

Umständliche Kündigung

Wie das Vergleichsportal Dschungelkompass darüber hinaus informiert, kommen noch zwei weitere Ärgernisse bei Salt dazu: Wer z.B. als UPC-Kunde in eine Region zieht, in der die UPC-Angebote nicht verfügbar sind, dem wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt – kostenlos. Bei Swisscom und Sunrise wird eine Lösung gesucht (wobei es durch die DSL-Technik eher unwahrscheinlich ist, dass die Angebote an einem Wohnort in der Schweiz nicht verfügbar sind). Ganz absurd sind aber die Umzugsmodalitäten bei Salt, selbst wenn man das Abonnement am neuen Ort weiterlaufen lassen kann und will: Der bestehende Vertrag muss dennoch gekündigt werden, sämtliche Geräte müssen an die Firma retourniert werden, die Kündigungsgebühr wird fällig. Am neuen Ort wird das Abo dann aufgeschaltet, die Kündigungsgebühr wird der Rechnung gutgeschrieben.
ABER: Am neuen Ort wird dann wieder eine Aufschaltgebühr von Fr. 99.95 fällig – und dies, obwohl das Abo nicht gekündigt, sondern nur an eine neue Wohnadresse verlegt wird.
Weitere Details über Gebühren bei Kündigungen und Abo-Wechseln finden Sie auf Dschungelkompass.



Kommentare
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karnickel
26.01.2019
Gut, jetzt wäre es noch interessant, ob dieser Kunde von der versalzenen Orange in seinem ursprünglich abgeschlossenen Vertrag diese "Konditionen" vorgefunden hatte. Doch selbst wenn nicht, könnte man bei einem Umzug von einer Situation mit übergeordnetem Interesse ausgehen - ein Erfolg vor Gericht also denkbar. Ein weiterer Aspekt wäre der Betrag selber und wie verborgen er im Vertrag übermittelt worden war. War er vielleicht sogar erst mit einer Vertragsänderung zugestellt worden? Hat der Kunde nachweislich Kenntnis von der Änderung? Es wäre Salt, die eine solche zu belegen hätte, nicht der Kunde. Wenn also im Kleingedruckten ein fallweiser Betrag vereinbart wird, der die eigentliche Abosumme um Faktoren übersteigt, könnte man von einem schwindlerischen Vorgehen ausgehen. Wenn der Kunde eine Privatrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann, soll er die Unterlagen gleich übergeben.

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gucky62
27.01.2019
Wenn bei einem Umzug Salt die vereinbarte Dienstleistung nicht erbringen kann, dann kan ja Salt den Vertrag nicht einhalten udn somit kann der Kunden diesen Auflösen. Steht so eigentlich auch in den Salt AGBs. Wenn Salt seine vertragliche Leistung nicht erbringen kann. Da muss der Kunden aber Salt zuerst einmal mahnen. So wie Salt den Vertrag kündigen kann, wenn der Kunden seinen vertraglichen Verpflichtungen (Z. B. bezahlen der Gebühren) nachkommt, kann das auch der Kunde. Dieser Rechtsgrundsatz in CH gilt ja immer, egal was in AGBs, usw. steht. Nur ob es sich lohnt diesen ggf. ein zu Klagen ist das andere. Ob ein Umzug eine Kündigung voraussetzt müsst explizit im Vertrag stehen und dieser an den Standort gebunden sein. Das Salt hier eine Bearbeitungsgebühr verlangt ist aber nicht unüblich, da der Anbieter ja auch Aufwand hat. Wobei die Bedigungen die im Artikel aufgeführt werden, ja klar ersichtlich sein bei Salt. Die Aussage "keine Mindesvertragslaufzeit" ist faktisch gelogen. Es sind sogar 33 Monate Mindestvertragslaufzeit. Deutlich zu lange. Was nicht ganz klar ist, ob es im Artikel primär um die Mindestvertragslaufzeit geht und der Kunde früher raus will, oder generell. Aber mal davon abgesehen, ich weiss warum ich von Salt rein gar nichts halte. Solche kundenunfreindlichen Praktiken sidn bei dem Anbieter nicht gerade neu. Andere Anbieter wie Sunrise sind da aber oft nur wenig besser. Generell ist der Telekom-Markt hat umkämpft und wechselwillige Kunden versucht man mit vielen Mitteln davon abzuhalten. Swisscom hat da auch öfters mal seltsame Vorstellungen, wie z.B. bei einer Umstellung des analogen Telefonanschlusses auf Voip dem Kunden den DSL Router, der nun einmal dazu notwendig ist, verrechnen zu wollen. Gruss Daniel

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patrick
28.01.2019
Salt hat dir nie versprochen, den Service in der ganzen Schweiz zu erbringen. Du hast den Vertrag auf deine Adresse abgeschlossen. Dort wird die Dienstleistung erbracht. Wenn du irgendwo hin umziehst, wo Salt nicht verfügbar ist (das wusstest du im Voraus!), warum solltest du dann ein Sonderkündigungsrecht haben?!

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gucky62
28.01.2019
Das dürfte nicht unbedingt so sein. Ausser die vertragliche Vereinbarung sagt explizt aus, dass dise nur an diser Adresse gebunden ist. Ohne diesen expliziten Vertragsbestandteil muss der Kunde nicht davon ausgehen. Salt kann dann Ihre vertragliche Pflicht nicht erbringen. Aber um dies genau zu eruieren müssten die detaillierten vertragliche Vereinbarung sehen. In den AGBs alleine dürfte es verm. nicht reichen. Und mit einem solchen Passus muss der Privatkunde eigentlich nicht rechnen bei einem Internetanschluss. In den Salt AGBs ist so was zumindest nicht enthalten. Ob ein Umzug zwingend, wenn einer der Vertragspartner seiner Verpflichtung nicht mehr nachkommen kann, den Vertrag aufrecht erhält dürfte ggf. gerichtlich zu klären sein. Gruss Daniel

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mese
24.02.2019
Was darf man erwarten? Natürlich sind die Kündigungsbedingungen von Salt nicht so "kundenfreundlich", wie z.B. von Swisscom. Dennoch bereue ich als langjähriger Swisscom-Kunde (12 Jahre Kupfer und 5 Jahre Glasfaser) den Wechsel zu SaltFiber überhaupt nicht. Klar, es fehlt beim Festnetz die Combox und ich kann bei SaltTV "nur" 500 Stunden aufnehmen. Dafür ist die Internetgeschwindigkeit mind. 10x so schnell wie bei Swisscom und dies (zuletzt mit Vivo M) bei einer Ersparnis von rund 79Fr. pro Monat. Und wenn ich innerhalb der drei Jahre nicht umziehe, dann ist die Kündigungsgebühr sowieso hinfällig. Fazit: Ich erwarte von Salt nicht den gleichen Service wie von Swisscom. Aber das Preisleistungs-Verhältnis ist bei SaltFiber definitiv besser.

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Maxtech
05.03.2019
Ich habe mit Salt schlechte Erfahrungen gemacht. Beim Wechsel von Coop Mobile zu Salt wurde in einem SMS geschrieben das es eine neue SIM Karte und 40.-- gratis gibt Zitat SMS: Sehr geehrter Herr xxx, wir schenken Ihnen eine Aufladung von CHF 40.--. Um davon zu profitieren, besuchen Sie einfach den nächstgelegenen Salt Sore und tauschen Sie Ihre existierende SIM Karte kostenlos um. Freundliche Grüsse, Salt" War dort und man wollte nur ein Abo aufschwatzen. Ich ging leer aus dem Shop mit alter Karte. Stelle vermehrt fest das Salt Basisstationen abbaut. So habe ich mehr Empfangslöcher als früher und manche Umsetzer haben nur noch 3G UMTS statt auch 2G und 4G.