News 21.05.2010, 12:45 Uhr

Aufatmen bei Rapidshare

Der Filehoster Rapidshare mit Sitz in Cham konnte eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung in den USA abwenden. Kläger ist der Erotikanbieter Perfect 10.
Perfect 10 wollte gegen Rapidshare eine einstweilige Verfügung erwirken. Dem Erotikanbieter war der Schweizer Internetdiensleister ein Dorn im Auge, weil die Kunden via Rapidshare Bilder speichern, später konsumieren und auch mit anderen teilen können.
Gemäss amerikanischem Gericht begeht Rapidshare keine Urheberrechtsverletzung und könne nicht für die möglicherweise illegale Nutzung seiner Kunden verantwortlich gemacht werden. Der Schweizer Filehoster stelle lediglich Speicherplatz zur Verfügung.
Mit dem jüngsten Gerichtsurteil wird Rapidshare bereits zum zweiten Mal entlastet. In einem Berufungsverfahren in Deutschland wurde der Konzern im April diesen Jahres erstmals «freigesprochen». Als Kläger war damals die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) aufgetreten.



Kommentare
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Betabug
22.05.2010
Wo er recht hat hat er recht Genau richtig, das fehlte ja noch!