News 23.08.2004, 09:00 Uhr

Tauschbörsensoftware ist nicht illegal

Vor einem US-Gericht musste die Unterhaltungssoftware eine empfindliche Niederlage hinnehmen. Es urteilte, dass die Hersteller von File-Sharing-Software nicht für die Verstösse der Benutzer verantwortlich sind.
Nach einem Urteil de Bundesberufungsgerichts in Los Angeles müssen die Anbieter von Tauschbörsen-Tools wie Grokster oder Morpheus nicht für Urheberrechtsverletzungen der Benutzer haften. Dies meldet die Nachrichtenagentur SDA [1]. Damit ist der Vertrieb von File-Sharing-Software völlig legal. Die Musik- und Filmindustrie warf deren Entwicklern im Februar vor, für die unrechtmässige Kopiererei über ihre Netzwerke verantwortlich zu sein. Sie forderte, dass sie Filter in ihre Tools einbauen müssten, um den Tausch von urheberechtlich geschütztem Material zu unterbinden. Das Urteil des US-Gerichts bedeutet zwar eine Erleichterung für die Hersteller von Tauschbörsen-Programmen, das Kopieren von geschützten Inhalten wird damit aber nicht erlaubt.



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