News 29.11.2017, 09:47 Uhr

So schützen Sie sich vor Identitätsklau im Netz

Gestohlene Identität und offene Rechnungen bei Post-Kunden: Betroffene Nutzer sollten in einem solchen Fall schnell reagieren. Sonst droht die Betreibung.
Stellen Sie sich vor, Sie erhalten auf einmal eine Rechnung zu einem MacBook, das Sie nie bestellt haben. Das kann zu einem grossen Problem werden, wenn sich der Betrug gegenüber den Onlineshops nicht so leicht nachweisen lässt, wie IT-Rechtsanwalt Martin Steiger berichtet. So haben inzwischen auch Betrüger den «Meine Sendungen»-Onlinedienst der Schweizerischen Post für sich entdeckt, um Waren in der Schweiz zu kaufen, ohne dafür etwas bezahlen zu müssen. Die betroffenen Nutzer werden über eine Phishingmail im Namen der Post anvisiert, ein Paket abzuholen oder ein Nutzerkonto zu bestätigen. Danach werden die Opfer auf eine gefälschte Post-Webseite gelockt, bei der sie ihre Zugangsdaten eintippen. Die Betrüger verschaffen sich anschliessend Zugriff auf die Nutzerkonten der Post und können mit der Identität der Opfer die Bestellungen auf Rechnung an eine Lieferadresse ihrer Wahl ausstellen. Steiger geht von einer international tätigen Bande aus. Die Ware landet dann zum Beispiel bei einer Hoteladresse oder an einem MyPost24-Automaten und wird von einem Grenzläufer z.B. in Genf oder Lugano abgeholt. Wie Steiger weiss, werden häufig Waren mit hohem Wiederverkaufswert bestellt, also zum Beispiel Apple-Hardware.

Es gibt zwei Opferseiten

Das Problem ist nun, dass sowohl Onlineshops als auch Privatpersonen in Mitleidenschaft gezogen werden. Vor allem auf den Onlinehändlern lasten dann die finanziellen Kosten, und für Letztere ist es einfacher zu entscheiden, ob der Kunde wirklich einem Betrug zum Opfer gefallen ist oder sich nur vor der Rechnung drücken will. Rein rechtlich gesehen muss ein Kunde nichts bezahlen, weil kein Vertrag eingegangen wurde. Der Anwalt rät Nutzern daher, sofort auf eine solche Rechnung zu reagieren. Bei Identitätsdiebstahl soll man ausserdem Strafanzeige einreichen. Wer nichts unternehme, riskiere ein Inkassoverfahren oder schlimmstenfalls die Betreibung, warnt der Anwalt. 
Steiger geht davon aus, dass auch viele grosse Onlineshops und zahlreiche Kunden von diesem Betrug betroffen sind. Die Post habe indessen zu Massnahmen gegriffen. Als vorläufige Lösung würden betroffene Onlineshops täglich eine Excel-Liste mit allen weitergeleiteten Sendungen erhalten. Die Onlineshops sollen dann sämtliche Sendungen prüfen, die mit «Kauf auf Rechnung» markiert sind. Mit dieser Notbremse können so zumindest teilweise die verdächtigen Sendungen noch gestoppt werden. Aus Sicherheitsgründen will die Post sich gegenwärtig nicht zu diesem Vorgehen äussern. 
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Autor(in) Simon Gröflin



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