News 08.11.2001, 12:45 Uhr

Bundesgericht hebt Verfügung der ComCom auf

Im Streit um die Preise für Mietleitungen hat sich das Bundesgericht auf die Seite der Swisscom gestellt und einen Entscheid der ComCom umgestürzt.
Im Oktober 2000 hatte die Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom verfügt, zu welchen Preisen die Swisscom ihre Leitungen an Dritte vermieten kann. Sowohl die Swisscom wie auch der Provider Comcare hatten sich gegen diese Entscheidung gewehrt.
Das Bundesgericht stellte nun fest, dass es nicht an der ComCom liegt, zu bestimmen, zu welchen Preisen Mietleitungen (Punkt-zu-Punkt-Verbindungen mit den dazugehörigen Diensten) und Übertragungsmedien (Kabel, ohne Dienste) zu vermieten sind. Dies sei Sache des Gesetzgebers und des Bundesrates. Diese Leitungen müssten nämlich zuerst von der gesetzlichen Interkonnektionspflicht erfasst werden, bevor die Preise staatlich verordnet werden können.
Die Swisscom begrüsst nach eigenen Angaben den Entscheid. Sie habe in den vergangenen Jahren die Preise sowieso gesenkt und dem Markt angepasst, und: "Swisscom wandte sich mit ihrer Beschwerde klar gegen eine unnötige Regulierung in einem Wettbewerbsumfeld."


Autor(in) Beat Rüdt



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