News 01.12.2005, 15:00 Uhr

Jamba im Visier der Lauterkeitskommission

Der bekannte Klingelton-Anbieter Jamba soll unseriöse Geschäftspraktiken auf seiner Website verwenden. Das hat ihm eine Rüge der Lauterkeitskommission eingebracht.
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) [1] hat nach eigenen Angaben bei der Lauterkeitskommission eine Beschwerde über den Klingelton-Anbieter Jamba eingereicht. Der Grund: Auf der Jamba-Homepage sei unter der Überschrift "Gratis Klingelton oder Logo" eine Rubrik "Ja, ich möchte sparen" vorhanden. Wird diese angeklickt, ist gemäss SKS jedoch noch kein kostenloser Klingelton erhältlich. Zuerst werde einem ein monatliches Abo angeboten, das sich jeweils automatisch erneuere. Die SKS findet dies unlauter. Der gleichen Meinung ist auch die Lauterkeitskommission: Die Anpreisungen von Jamba seien als irreführend und täuschend zu qualifizieren, so ihr Urteil. Jamba hat das fragliche Angebot mittlerweile von der Website entfernt. Neu ist nur noch eine Registrierung für den kostenlosen Klingelton bzw. das gratis Logo notwendig.



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