22.10.2004, 10:45 Uhr

Das Freitagsbit: Tarnnetz

Die WWKolumne
Das Verteidigungsdepartement scheint beim Kampf gegen Joints in der Armee nicht genug von der berauschenden Wirkung des Schnüffelns bekommen zu haben. Bereits zum dritten Mal hat es den Big Brother Award [1] erhalten für seine Versuche, sich als Drohne über dem Datenschutzgesetz zu betätigen und Aufnahmen von Zivilisten anzufertigen.
Seitdem ich davon gelesen habe, schrecke ich unwillkürlich zusammen, wenn der Modellbauflieger-Verein auf dem nahen Flugplatz am Üben ist und versuche mich beim Anblick eines jeden Kleinflugzeuges in Deckung zu bringen, mich zu tarnen. Habe zu diesem Zweck immer ein Tarnnetz dabei. Man weiss ja nie: Vielleicht bin ich für die Datenbank des VBS immer noch aktiv im Dienst.
Ein virtuelles Tarnnetz wäre auch beim Surfen ganz nützlich. Oder ein Zaubertrank, der mich unsichtbar macht. Es sind nicht nur die Spam- und Virenmails: Gemäss einem neuen Bundesgerichtsurteil ist das Downloaden eines Kinderporno-Bildes gleichzusetzen mit der Herstellung eines solchen Bildes. Was im Falle des schändlichen Tuns des Angeklagten, der Unmengen solcher Bilder heruntergeladen hatte, absolut nachvollziehbar ist, könnte in anderen Bereichen zu Problemen führen. Ich wette, bald geht es um die Frage, ob das Herunterladen des neuesten Madonna-Hits gleichbedeutend mit dem Herstellen des Songs ist. Ich glaub, ich melde mich schon mal bei der Suisa [2] an. Und warte in meiner Tarnstellung auf den Geldregen.
Denn sich regen, bringt im Internet keinen Segen.



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