Für Beschimpfung via Facebook bezahlen

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Sandra Adlesgruber

Redaktion PCtipp
Teammitglied
Sind die Bezeichnungen «Seckel» und «truurige Mensch» via Facebook Kavaliersdelikte oder ist das Urteil gerechtfertig? Was meinst Du dazu?
 

Hagy

Neues Mitglied
Finde ich übertrieben, auf der anderen Seite zeigt es mal den ewig schreibenden Mitgliedern in FB, dass eben jeder das Geschriebene sehen kann und dass es Konsequenzen haben kann. Viele sind einfach zu dumm und sollten die Finger von solchen Plattformen lassen. Können ja im MSN jeden Mist miteinander austauschen. Ich bin absolut kein Gegner von FB, aber ich seh's ja bei meinen Kindern was die für Mist reinschreiben, vor allem wenn es dann um andere Personen geht.
 

losalamos

Gesperrt
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das urteil ist erstinstanzlich und somit alles andere als wegweisend!!!!

ob das urteil bei einem rekurs stand hält ist mehr als fraglich.

zumal der kläger wohl erst einmal beweisen müsste, dass der account überhaupt von der beschuldigten aufgeschaltet wurde.
ich gehe deshalb erst einmal davon aus, dass die beschuldigte die "tat" freiwillig eingeräumt hat.

beleidigungen unter phantasienamen über irgend eine IP sind nämlich schlichtweg nicht auf den urherber zurück zu führen.

somit bemesse ich persönlich diesem urteil überhaupt nichts richtungsweisendes bei. aber in der tat muss auch ich feststellen, dass der doppelmörder von muotathal nur gerade 9 monate bedingt bekam, während man für zwei worte die im jahr 2010 wohl kaum noch als beleidigung aufgefasst werden können, bald die wiedereinführung der todesstrafe fordert.
 

Syros

Mitglied
Ist die Busse nun 1000.- (PCtipp) oder 100.- Truurige Mensch erfüllt den Tatbestand nun wirklich nicht, Seckel ist an der Grenze.

Was ich 20minuten lassen muss: Die schreiben gleich noch die Anleitung, wie man straffrei hetzen kann (Fake Account). :D

"Ich könnte XY pausenlos die Fresse polieren". Ich weiss, wer XY ist, hatte die Gruppe schon gemeldet, aber Facebook unternimmt da nichts.
 

Smeagollum

Gesperrt
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KONTRA

Man kann es auch übertreiben. Ich dachte, es hängt auch davon ab, ob man in einem Forum generell rüde miteinander kommuniziert oder penibel die Nettikette eingehalten wird. Man rufe sich mal kurz die Kommunikationsebene auf "YouTube" vor Augen.

Bei echtem Mobbing, also wiederholten und andauernden Beleidigungen, kann ich verstehen, dass sich jemand wehrt, aber bei einem einmaligen Ausrutscher so überzureagieren ...

Was man die PolitikerInnen nicht für alles verklagen müsste.

Am besten sind da immer noch Foren, die überwacht werden. Wenn jemand über die Stränge schlägt, gibt es eine Verwarnung und/oder (bei einer Wiederholung) eine Sperre.

Es gibt sicher dringendere Fälle für die Gerichte, als jemanden für die Aussage "trauriger Mensch" zu bestrafen.

PRO

Auf der anderen Seite muss ich aber gestehen, dass mir solche Tiefschläge manchmal sehr auf den Geist gehen. In einer Demokratie, wie in Österreich, gibt es unzählige Foren, in denen man fürs Andersdenken ständig deklassiert wird. Auch die Möglichkeit Postings zu bewerten halte ich für eine penetrante Art, Andersdenkende bestrafen zu können (s. derStandard.at). Diese Funktion wird missbraucht. Man versucht mit Zuckerbrot und Peitsche die Menschen anzupassen. Das sollte man auch schnellstens abschaffen. Ich empfinde das als verletzend.

Vielleicht tut der Diskussionskultur in Zukunft ein wenig mehr Strenge gut, ohne dass wir dabei auf Rede- und Meinungsfreiheit verzichten müssen. Opportunismus ist heute wieder modern. Man wird ein gutes Mittelmaß bei den Gerichten finden müssen.
 

klaussailing

Mitglied
für beschimpfung via facebook bezahlen...

ich teile voll und ganz die meinung von LOSALAMOS zur Urteilsfindung....

das urteil ist eine aeusserung aus berufenem munde, allerdings wohl nicht gemessen an der virtuellen wirklichkeit (ich weiss, ein widerspruch > das ist es eben).
ein weiterer vergleich ist angebracht: fahre auf dem zebrastreifen jemanden tot und du bekommst vergleichsweise eine geringere strafe.
zumindest ich bin wohl im falschen film....aber genau so fängt immer alles an....
 

brugra

Mitglied
Das ist doch Schwachsinn! Wir leben in einer direkten Demokratie! Also kann ich auch meine Meinung frei äussern, was ja auch in der Bundesverfassung festgeschrieben steht. Und wenn jemand ein "Seckel", dann istr er ein "Seckel". Haben die Gerichte oder der Staat nichts anderes zu tun?! Ich denke, da gibt es viel Wichtigeres! Wenn das so weitergeht, landen wir im finsteren Mittelalter.
 

losalamos

Gesperrt
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Das ist doch Schwachsinn! Wir leben in einer direkten Demokratie! Also kann ich auch meine Meinung frei äussern, was ja auch in der Bundesverfassung festgeschrieben steht. Und wenn jemand ein "Seckel", dann istr er ein "Seckel". Haben die Gerichte oder der Staat nichts anderes zu tun?! Ich denke, da gibt es viel Wichtigeres! Wenn das so weitergeht, landen wir im finsteren Mittelalter.

wo wir schon bei finsterem mittelalter sind....

du scheinst noch nicht einmal zu verstehen, dass eine direkte domokratie (übrigens...schon mal versucht den bundesrat zu wählen?) und freie meinungsäusserung miteinander so grad überhaupt gar nichts zu tun haben.
und freie meinungsäusserung mit einer beleidigung genau so wenig. wo kämen wir denn da hin???
 

skyzem

Stammgast
Das ist doch Schwachsinn! Wir leben in einer direkten Demokratie! Also kann ich auch meine Meinung frei äussern, was ja auch in der Bundesverfassung festgeschrieben steht. Und wenn jemand ein "Seckel", dann istr er ein "Seckel". Haben die Gerichte oder der Staat nichts anderes zu tun?! Ich denke, da gibt es viel Wichtigeres! Wenn das so weitergeht, landen wir im finsteren Mittelalter.
Abgesehen von deiner direkten Demokratie...

Wer gibt dir das Recht, jemanden als Seckel zu definieren? Wenn ich entscheide, dass du ein Schweinehund wärst, würde es dann stimmen?

Ich finde jedoch die besagen zwei Ausdrücke "Seckel" und "truurige Mensch" nicht als besonders Ehrverletzend, verleumdend oder gar kränkend und hoffe nicht, dass das Gericht diese als solche anerkennt.
 

Zoper

Mitglied
Internet ist kein rechtsfreier raum

Das Urteil ist wegweisend und m.E. richtig, weil zum ersten mal ein solches erfolgt. Das Strafgesetzbuch und damit auch die Straftat der Ehrverletzung, Beschimpfung etc., für die es aber einen Antrag des Geschädigten braucht, gilt natürlich auch im Internet. Das ist auch gut so, weil z.B. mittels Facebook etc. sogar noch weit mehr Personen die verletzenden Bemerkungen lesen können, also wenn z.B. jemanden eine einzelne Mail an jemanden schreibt schreibt. Zu den als ehrverletzend gewerteten Begriffen und Beschimpfungen gibt es übrigens eine reiche Rechtsprechung des Bundesgericht (die Urteile sind alle durchsuchbar auf: http://www.bger.ch/index/juridiction/jurisdiction-inherit-template/jurisdiction-recht.htm .

Der "S..." würde ziemlich sicher auch von anderen Gerichten als ehrverletzend gesehen, wenn in einem beschimpfenden Zusammenhang und nicht etwa in einem zoologischen Kontext genannt, wie im abgeurteilten Fall. Übrigens: eine bedingten Geldstrafe von 7 Tagessätzen zu 30 Franken (Bewährung auf zwei Jahre) und einer Busse in der Höhe von 1000 Franken ist ein sehr mildes Urteil; es wäre durchaus noch mehr möglich gewesen.
 

Smeagollum

Gesperrt
Gesperrt
Strafrecht gilt hier für Österreich

Wenn alle Menschen, die sich in ihrer Ehre verletzt fühlen, doch nur Ehre hätten!
Anders als in der Mathematik, wo es meist klare Gesetze gibt, die für alle bei deren Einhaltung zum gleichen Ergebnis führt, führt die sogenannte Rechtssprechung teilw. zu Ergebnissen aus dem Bauch heraus.

Ist ja unglaublich, wie unterschiedlich die Strafmaße oft ausfallen, weil der/die RichterIn zu wissen glaubt, wer bereut und wer nicht. Noch dazu die Tatsache, dass man bereuen muss, wo es viell. nichts zu bedauern gibt. Man maßt sich an, die Psyche des Täters zu durchschauen.

Dass die Beleidigungen auf FB einer größeren Menge an Menschen zugänglich ist, macht die Sache natürlich noch schlimmer. Und auch ich bin für Strafen, aber in einem vernünftigen Rahmen.

"...also wenn z.B. jemanden eine einzelne Mail an jemanden schreibt schreibt."

Ich bin nicht sicher, aber ich denke, in Österreich ist sowas gar nicht strafbar. Denn da zählt ja Beleidigung nur vor anderen Menschen.

Beleidigung

§ 115. (1) Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten einen anderen beschimpft, verspottet, am Körper mißhandelt oder mit einer körperlichen Mißhandlung bedroht, ist, wenn er deswegen nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Eine Handlung wird vor mehreren Leuten begangen, wenn sie in Gegenwart von mehr als zwei vom Täter und vom Angegriffenen verschiedenen Personen begangen wird und diese sie wahrnehmen können.

(3) Wer sich nur durch Entrüstung über das Verhalten eines anderen dazu hinreißen läßt, ihn in einer den Umständen nach entschuldbaren Weise zu beschimpfen, zu mißhandeln oder mit Mißhandlungen zu bedrohen, ist entschuldigt, wenn seine Entrüstung, insbesondere auch im Hinblick auf die seit ihrem Anlaß verstrichene Zeit, allgemein begreiflich ist.

Üble Nachrede

§ 111. (1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird (Anmerkung: z.B. im Internet), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(3) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.
 
Zuletzt bearbeitet:

coceira

Stammgast
grundsaetzlich halte ich eine strafe, wenn der taeter eindeutig zu identifizieren ist bzw. das geschriebene eingesteht fuer angebracht. Ueber die hoehe und das mass kann man dabei streiten, ich halte es in diesem fall fuer uebertrieben. Den verordneten besuch eines benimm- und ev. retorik kurs waer sicher vernueftiger.

Und von wegen "demokratie" und "freie meinungsaeusserung" das gibt niemandem das recht einen anderen zu beleidigen.
(auch sollte der noch so ein seckel sein ;-)

Das einzig variante sehe ich darin dieses dem betroffenen unter vier augen beizubringen mit dem risiko selbst als "laemmererzeugungsorgan" abgetan zu werden.
 
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