News 12.08.2014, 09:59 Uhr

Recht auf Vergessen: Warum die vollständige Löschung eine Illusion ist

Wer im Netz surft, hinterlässt viele Spuren. Heute können wir nicht abschätzen, ob in zwanzig Jahren Informationen über uns in völlig anderem Kontext weiterverarbeitet werden.
Das Recht auf Vergessen sei «kein absolutes Recht», findet der Datenschutzbeauftragte des Bundes. Denn einmal im Internet publizierte Texte stünden immer zwischen dem Spannungsfeld der Meinungsfreiheit und der Informations- und Erinnerungspflicht. Allerdings bleibt die praktische Umsetzung im Einzelfall nach wie vor schwierig, weil die einzelne Person eigentlich keine Kontrolle über ihre Personendaten hat.

Datenflut und Neuverknüpfungen

Zwar sind es hauptsächlich Privatpersonen, die Surfspuren (wie Cookies und Suchanfragen) im Web hinterlassen. Doch leistet auch der Staat seinen Beitrag, etwa mit den Handelsregistereinträgen. Gleichwohl könnten Archive alter Zeitungen oder von Bibliotheken, einmal digitalisiert, Betroffene zu einem späteren Zeitpunkt wieder einholen. Gerade dadurch, dass man heute nicht abschätzen könne, wie oft Daten in Zukunft gespeichert oder wieder mit anderen Quellen verknüpft würden, stünde die Umsetzung des Rechts auf Vergessen oftmals vor schwierigen Herausforderungen, findet der Eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür. Die weltweite Datenflut, bedingt durch neue technologische Entwicklungen wie Gesichtsdaten oder Geolokalisierungsdaten, würden diesen Kontrollverslust zusätzlich fördern.

Privacy by Default

Doch welche Optionen sollte der Internetuser haben und welche Rahmenbedingungen sollten Betreibern einer Anwendung auferlegt werden?
Posts in Foren als Beispiel sind bei vielen Betreibern stets von aussen einsehbar und über die Suchmaschine auffindbar. Datenschützer würden von Seitenbetreibern am liebsten neue Vertraulichkeitsparameter als «Privacy by Default» sehen. Welcher Art auch immer diese definiert sein müssten. Zudem sollten Webmaster Suchmaschinen dazu bringen können, Websites nicht mehr von Suchmaschinen indexieren zu lassen. Denn eigentlich hätten die Plattformen die Verantwortung über die Daten von Dritten inne.

Privacy by Design

Ein weiterer Ansatz wäre ein «Privacy by Design»-Konzept, wonach schon bei der Entwicklung neuer Technologien oder Anwendungen (wie beispielsweise Android Wear) mehr Privatsphäre-Optionen einbezogen würden.
Schlussendlich muss jeder für sich zwischen dem Wunsch nach Sichtbarkeit und Privatsphäre abwägen können. Dem einzelnen Anwender rät der Datenschutzbeauftragte, genauso vorsichtig mit seinen eigenen Daten wie mit Daten von Drittpersonen umzugehen und immer genau abzuwägen, welche Vorteile und welche (längerfristigen) Gefahren mit der Verbreitung einer Nachricht selbst an einen beschränkten Personenkreis verbunden sein könnten.

Autor(in) Simon Gröflin



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