News 05.12.2007, 12:08 Uhr

Referendum gegen neues Urheberrechtsgesetz

Für Diskussion sorgt derzeit das neu verabschiedete Urheberrechtsgesetz. Internetgruppierungen streben jetzt ein Referendum an - 50'000 Unterschriften sind nötig, die Aussichten nicht rosig.
Dem neuen Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) zufolge ist der Upload urheberrechtlich geschützter Dateien auf Musiktauschbörsen verboten, nicht jedoch der Download für persönlichen Gebrauch. Auch die Herstellung von Kopien für den persönlichen Nutzen ist erlaubt. Ebenso das Anpassen von Werken für Menschen mit Behinderungen.
Dennoch streben zwei Internetgruppen nach einem Referendum gegen das neue Gesetz, welches als eines der liberalsten weltweit gilt. Gleichgesinnte werden noch gesucht. Mehr Infos finden Sie bei der Gruppierung «Facebook» aus der Westschweiz sowie unter http://www.no-dmca.ch/.
Die Aussichten, ein Referendum durchzusetzen, sind eher schwierig. Schliesslich müssen 50'000 Unterschriften gesammelt werden, um innerhalb der Frist von 100 Tagen nach Veröffentlichung eines verabschiedeten Gesetzes eine Volksabstimmung zu erreichen. Auch hat sich bis dato noch kein grösserer Interessensverband gefunden, der die Internetgruppen in Ihrem Vorhaben unterstützen möchte.



Kommentare
Avatar
Giovanni Schoweiss
05.12.2007
Gute Frage Zitat von der seite no-dmca.ch: "Es ist zwar erlaubt zu kopieren (im rahmen der legalen Nutzung) und zu diesem Zweck wirksame technische Kopierschutmassnahmen zu umgehen, aber es ist illegal Mittel zu diesem zweck zu verbreiten, anzuwerben, auf jene hinzuweisen oder sie anderweitig zugänglich zu machen. Wie kann man erwarten, dass ein Konsument zur legalen Nutzung Kopierschutzmassnahmen umgeht ohne dass er die Mittel um dies zu bewerkstelligen, von irgendjemandem bekommen kann?" :rolleyes: Der Kern der Sache: Es geht nicht darum die kopierende Gesellschaft zu kriminalisieren, sondern einfach um das Kopieren zu erschweren. 1:1 für die Musikindustrie. :D

Avatar
Adriano
05.12.2007
Zitat von der seite no-dmca.ch: "Es ist zwar erlaubt zu kopieren (im rahmen der legalen Nutzung) und zu diesem Zweck wirksame technische Kopierschutmassnahmen zu umgehen, aber es ist illegal Mittel zu diesem zweck zu verbreiten, anzuwerben, auf jene hinzuweisen oder sie anderweitig zugänglich zu machen. Wie kann man erwarten, dass ein Konsument zur legalen Nutzung Kopierschutzmassnahmen umgeht ohne dass er die Mittel um dies zu bewerkstelligen, von irgendjemandem bekommen kann?" :rolleyes: Der Kern der Sache: Es geht nicht darum die kopierende Gesellschaft zu kriminalisieren, sondern einfach um das Kopieren zu erschweren. 1:1 für die Musikindustrie. :D Rapidshare Lösung/Dilemma: - Rapidshare bietet ein geschütztes Bereich mit 100MB. - Ich speichere meine Daten in Rapidshare und bekomme ein Link der nur ich kenne. - Möchte aus Privaten Gründe den Link an mein "russischen" Kolleg weiterleten - Irgendwie (keine Ahnung wie :P) kommt dieser Link auf ein Forum - Forum leitet users auf diese Dateien Wer ist jetzt verantwortlich? - Ich gebe keine Datei frei. - Rapidshare hostet eine "illegale" Datei, aber für Private benutzung ist sie legal - Forum bietet keine Downloads, sondern nur Links 1:2 für die Musikindustrie. Hihi Sollte das P2P mal sterben, gibt es weitere Lösungen.

Avatar
coceira
05.12.2007
stuss........... @adriano lies alles und versteh das gesetz .............. Auf Antrag der in ihren Rechten verletzten Person wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, wer vorsätzlich und unrechtmässig: (vorsatz ist durch deinen beitrag vermutlich schon gegeben) gbis. ein Werk mit irgendwelchen Mitteln so zugänglich macht, dass Personen von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl dazu Zugang haben; auf rapidshare kopiert i. ein zugänglich gemachtes, gesendetes oder weitergesendetes Werk wahrnehmbar macht; den link versendet etc. etc ............ geh und sammle unterschriften das nutzt vielleicht noch was:rolleyes: ps. ich bin durchaus dafuer, dass ein kuenstler seinen verdienten lohn fuer seine arbeit (werk) bekommt, leider ist das meistens nur der kleinste teil des kuchens, das gesetz schuetzt hauptsachlich die einnahmen der vertriebsgesellschaften.