News 12.04.2016, 08:32 Uhr

Swisscom verwirrt mit Kundenbriefen zu «nomadischer Telefonnutzung»

Hunderte Swisscom-Kunden verstehen bei einem Swisscom-Kundenbrief nur Bahnhof und fühlen sich unter Druck gesetzt. Worum geht es?
Die gut ausgebaute Kommunikationsabteilung der Swisscom scheint sich schwerzutun mit einem simplen Informationsschreiben an ihre Kunden. Davon zeugen Beschwerden, die beim SRF-Konsumentenmagazin eingegangen sind. Swisscom-Kunden fühlen sich offensichtlich unter Druck gesetzt, weil sie aufgefordert werden, ein Dokument zur sogenannten «nomadischen Nutzung des Telefonanschlusses» genau zu lesen und zu unterschreiben. Nur: Einige Hundert Nutzer verstehen das Schreiben schlichtweg nicht, denn es geht nicht etwa ums Telefonieren in der Sahara.

Nomadische Telefonnutzung

Hintergrund: Pro Woche werden bei der Swisscom rund 10-12'000 Kunden auf die digitale IP-Telefonie umgestellt. Wie bei der klassischen VoIP-Telefonie mit einem SIP-Konto kann der neue IP-basierte Telefonanschluss auch ortsunabhängig, z.B. in der Ferienwohnung, genutzt werden. Dabei will die Swisscom eigentlich nur auf die Einschränkungen bei Notrufen hinweisen. Das Problem: Setzt jemand aus der Ferne über die eigene Festnetznummer einen Notruf ab und vergisst, seinen Standort mitzuteilen, wird den Notrufzentralen jeweils die Wohnadresse angegeben. Der Notfalldienst rückt dann unter Umständen zum Wohnsitz des Anrufers aus, statt zum eigentlichen Unfallort.

Vorschriften des Bakom müssen akzeptiert werden

Die Telekom-Anbieter sind gemäss technischer Vorschriften des Bakom dazu verpflichtet, Kunden über die Einschränkung bei der nomadischen Nutzung zu informieren und sich dies schriftlich bestätigen zu lassen. Kunden, die das nicht akzeptieren, darf laut Bakom-Sprecher Reto Hügli der Anschluss gesperrt werden. Inzwischen hat die Swisscom die zahlreichen Kundenrückmeldungen zur Kenntnis genommen und sieht sich in der Verpflichtung, mit einem genaueren Informationsschreiben nachzudoppeln: «Wir haben gemerkt, dass das erste Schreiben von den Kunden nicht verstanden wird und haben es deshalb angepasst», wie Swisscom-Sprecherin Annina Merk gegenüber SRF Espresso sagt.

Tipp bei Notrufen

Viele Kunden anderer Telko-Anbieter dürften von diesem wichtigen Hinweis bislang gar nie etwas mitbekommen haben, weil andere Telkos meist über ihre AGB auf den gesetzlich verpflichtenden Hinweis aufmerksam machen. PCtipp empfiehlt, bei Notrufen besser das Handy oder den lokalen Festnetzanschluss vor Ort zu verwenden.

Autor(in) Simon Gröflin



Kommentare
Avatar
Schnufinho
13.04.2016
Noch mehr Bahnhof Telko? Übersetzung gemäss Duden: Telefonkonferenz

Avatar
ha.vic
13.04.2016
Ohne es besser wissen zu wollen: Telko-Anbieter ist einfacher zu schreiben als Telekommunikation-Anbieter. Als ISDN-Kunde weiss ich, dass 2017 mein Anschluss umgestellt wird, eben auf IP-Telefonie (VOIP=Voice over IP) d.h. das Telefongerät kommuniziert dann über die "Wolke" Internet. Zum Standort: Angenommen ich hätte meinen Festnetzanschluss in Bern registriert, dann weiss das der Telko-Anbieter und leitet diese Info auch an den Notfalldienst weiter. Schliesse ich das gleiche Gerät dann in den Ferien an den Router im Tessin, dann ist das dem Telko-Anbieter eigentlich Wurst, aber er weiss auch nicht, dass ich jetzt im Tessin bin. Im Gegensatz zum Handy loggt sich das Festnetz-IP-Telefon in keine Funkzelle ein. Herr Gröflin hat das eigentlich kurz und kompetent beschrieben-:)