News 28.03.2017, 09:31 Uhr

SuissePhone-Anrufe waren illegal

Die Tessiner Staatsanwaltschaft hat gegen die Telefongesellschaft SuissePhone Communications wegen Verletzung des Wettbewerbsgesetzes Strafanzeige erstattet.
In der Vergangenheit sorgte die Telefongesellschaft SuissePhone Communications vor allem in der SRF-Sendung «Kassensturz» immer wieder für Schlagzeilen. Es ging in den Berichten vor allem um ältere Personen, hauptsächlich Swisscom-Abonnenten, die unbeabsichtigt ein Telefon-Abo bei dem namentlich ähnlich klingenden Telefonanbieter gelöst hatten. Gegen das Unternehmen gab es aber schon seit Jahren eine grosse Anzahl von Beschwerden, wie die Stiftung für Konsumentenschutz in einer Medienmitteilung schreibt. Am 27. Februar hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin nun, gestützt auf die Privatklägerschaft der Konsumentenschützer-Allianz aus dem Tessin (ACSI) und deren Schwestergesellschaft aus der Romandie, gegen die Firma wegen unlauteren Wettbewerbs (UWG) Strafbefehl erlassen. 

Aggressive Methoden

Die erste Strafanzeige von den Konsumentenschützern betreffs Art. 3 UWG ging im August 2012 ein. Die Staatsanwaltschaft des Tessins ist inzwischen zum Konsens gelangt, dass sich SuissePhone gesetzeswidrig verhalten hat. Den Opfern wurde dabei meist plötzlich ein für sie ungünstiges SuissePhone-Abo aufgeschwatzt. Beklagt wird auch die Missachtung des Sterneintrags. 
SuissePhone hat bereits angekündigt, Einsprache zu erheben. Die Allianz begrüsst den Entscheid und hofft auf dessen Bestätigung durch das Strafbezirksgericht Bellinzona.
Mit ihrem Formular ermuntern die Konsumentenschützer weitere Betrugsopfer, sich bei ihnen zu melden, um die Anklageseite zu stärken.

Autor(in) Simon Gröflin



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