News 13.02.2018, 12:47 Uhr

Nach Preiserhöhung: Wie kündige ich den Kabelanschluss?

Ab April steigen die Kosten für den Kabelanschluss auf monatlich rund 40 Franken. Wir zeigen, wie man als Mieter den Anschluss richtig kündigt und stellen Alternativen vor.
Der Preis für den TV-Kabelanschluss schlägt auf: Ab April 2018 werden monatlich Fr. 39.90 fällig. Das sind 3 Franken mehr als letztes Jahr und fast 16 Franken mehr als noch 2013 (Fr. 24.10). Der Kabelanschluss, der für den Empfang der Grund-TV-Sender gebraucht wird, kostet damit satte 66 Prozent mehr als noch vor fünf Jahren. Begründet wird dies mit den steigenden Kosten für die Netzinfrastruktur. Mit Fr. 478.80 Jahresgebühr ist der Kabelanschluss nun teurer als die Konzessionsgebühr (Billag).

Kabelanschluss plombieren – wie muss ich vorgehen?

Sofern Sie weder Ihren Internetanschluss noch das TV-Angebot über den Antennenanschluss beziehen (oder sofern Sie vorhaben, diese Dienste zukünftig beispielsweise über das Telefonnetz zu beziehen), gibt es die Möglichkeit, den Anschluss plombieren zu lassen. Dies spart Ihnen die monatliche Gebühr von Fr. 39.90 im Monat. Dies ist allerdings mit bestimmten administrativen Vorgängen verbunden, die sich je nach Ausgangslage unterscheiden können. 
Vorgehen für Mieter
Der Mieterverband stellt Musterbriefe bereit
Wenn Sie als Mieter einer Wohnung den Anschluss plombieren lassen wollen, besteht der erste Schritt darin herauszufinden, wie die Kabelgrundgebühr verrechnet wird. Dies sollte in Ihrem Mietvertrag und/oder Ihrer Nebenkostenabrechnung vermerkt sein. Sofern Sie dafür keine separate Rechnung von der UPC erhalten (bei Mietwohnungen sehr selten), sind die Kabelgrundgebühren in der Regel Teil der Nebenkosten oder der Nettomiete. So gehen Sie vor:
  1. Kündigen Sie den Kabelanschluss. Verfassen Sie eine schriftliche Kündigung und senden Sie diese sowohl Ihrem Vermieter als auch dem Netzbetreiber.
  2. Wenn die Kabelgebühren Teil der Nettomiete sind, so muss der Vermieter im Kündigungsschreiben auf die fällige Reduktion der Nettomiete hingewiesen werden. In der Regel muss die Reduktion spätestens ab dem nächsten ordentlichen Kündigungstermin in Kraft treten.
  3. Wenn die Kabelgebühren als separate Nebenkostenpauschale verrechnet werden, muss dies ebenfalls im Kündigungsschreiben vermerkt sein. Auch hier muss der Vermieter diese Pauschale dann spätestens ab dem nächsten Kündigungstermin streichen.
  4. Wenn die Gebühren über die Akonto-Nebenkostenabrechnung verrechnet werden, fallen diese bei der nächsten Abrechnung weg (allenfalls Teilzahlung).
Einen entsprechenden Musterbrief stellt der Mieterinnen- und Mieterverband auf seiner Website zur Verfügung. Unter der Adresse go.pctipp.ch/1504 werden Sie direkt zum Formular weitergeleitet. Ist der Kabelanschluss gekündigt und sind die zuvor noch angefallenen Gebühren beim Netzbetreiber abgegolten, dürfen Ihnen keine Gebühren mehr verrechnet werden. Weiter ist der Vermieter verpflichtet, Sie offiziell über die entsprechende Mietzinsanpassung zu informieren oder er muss Ihnen gegebenenfalls einen geänderten Mietvertrag zustellen.
Weigert sich der Vermieter, den Anschluss plombieren zu lassen, kann der Artikel 35a des Fernmeldegesetzes geltend gemacht werden, wonach dem Mieter keine Gebühren angelastet werden dürfen, wenn der Mieter den Anschluss nicht mehr benötigt oder von Anfang an nicht benutzen möchte.
Lesen Sie auf der nächsten Seite: Wer bezahlt die Plombierung? Und: Was sind die Alternativen?



Kommentare
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gmf-amsler
13.02.2018
Einfach zuerst mal überlegen, dann schreiben! @Wernilein04 Bevor Sie so was schreiben müssen Sie informieren. 1. UPC Austria wird verkauft 2. UPC Schweiz bleibt bestehen. 3. HD Bilder bei Swisscom sind KEINE HD Bilder auch wenn es draufsteht! 4. Es sind keine versteckten Gebühren und man bekommt was dafür (TV/kleines Internet/Telefon Anschluss) 5. Damit ich bei Swisscom TV bekomme (TV Basic 21.- CHF Voraussetzung:Festnetzanschluss (z.B. EconomyLINE CHF 25.35/Mt.) = 46.25 Rechnen ist Glücksache! 6. Swisscom Störungen gibt es zu hauf auch über Tage. (aber Swisscom ist ja nie schuld). Ich weiss es da ich Installationen von Swisscom , Sunrise , UPC und Quickline mache. Ich habe Privat UPC, weil der Preis und die Leistung stimmt, und dies jetzt schon über Jahre!

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Charlito
13.02.2018
@Florian Mit die Alternativen sollten man über das upc exklusive Angebot sprechen, welche die Kunden direkt mit der UPC abschliessen können Vorsicht vor Doppelzahlung, Der Preis für das exklusive Angebot an die Mieter/nicht Mieter ist zwar ebenfalls 39,90 Franken pro Monat. Bei diesem Angebot ist aber die Internetleistung 10 Megabit pro Sekunde anstelle von 2 Megabit pro Sekunde. Aber Achtung: Damit der Kunde nicht doppelt – also direkt bei UPC und über den Vermieter – zahlt, muss der Kabelanschluss beim Vermieter gekündigt werden (Musterbrief kann man bei upc verlangen). Informationen zum Spezialangebot für 39.90 Franken gibt’s unter Telefon 0800 001 993 oder UPC Shops & Service Points. https://www.upc.ch/de/support/service-points-shops/ Minimal Angebot + CHF10.- gibt auch Festnetztelefon Gruss, Charles

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Poldi
14.02.2018
Den Wettbewerb benutzen In meinem Wohnort habe ich nur UPC und Swisscom zur Auswahl. Das die Kabelgebühren von UPC über den Vermieter bezahlt werden, ist schon längst Vergangenheit und sollte schon lange geändert worden sein. Über das Vorgehen wurde ausführlich berichtet, auch vom PCtipp. Bei UPC kann man Paketlösungen wählen, bei denen die Kabelgebühren inklusive sind und die alle Wünsche in Stufen abdecken. Bei Swisscom sind die Pakete feinstufiger ausgestaltet, allerdings ist im Gegensatz zu UPC kein vollständiges Radioprpgramm vorhanden. Ich habe mit beiden Firmen eigene Erfahrungen und bin der Meinung das kein nennenswerter Unterschied besteht, weder im positiven wie im negativen Sinne. Das Hardwarematerial ist bei beiden minderwertig, die Geschäftspratiken bei beiden fragwürdig (siehe Datenschutz), der Service je nach Mitarbeiter am Telefon, hervorragend oder ganz schlecht, und die Kosten immer etwas undurchsichtig. Ich habe mich für UPC entschieden, weil ich für meine Bedürfnisse das günstigste Angebot gefunden habe. Sollte das ändern, bin ich ganz schnell weg.

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karnickel
17.02.2018
Plombe? HD? Ich wusste gar nicht, dass Kabelnetzbetreiber Klauseln für *nach* Vertragsende in ihre Papiere schreiben. Als Mieter können Sie selbstverständlich den Zugang zu Ihrer Wohnung Dritten gegenüber verweigern, sofern Sie nicht gegenüber Ihrem Vermieter selber eine entsprechende Klausel in Ihrem Vetrag stehen haben. Dem Vermieter steht es in einem solchen Fall frei, den Zugang zur Verkabelung an anderer Stelle im Haus zu unterbinden, sofern er dies wegen seines eigenen Vertrages einem Dritten gegenüber vereinbart hat. So oder so kann ein Nutzungsvertrag auch ohne Plombierung, Kappen der Verbindung oder ähnlicher Vorgänge regulär beendet werden. Der entsprechende Anbieter kann andere Massnahmen ergreifen, die eine Nutzung nach Lieferende vermeiden (Sperren der Smartcard, Entfernen Ihres Kabelmodems aus seiner Zugangsliste etc.). @gmf-amsler Ich weiss jetzt gar nicht, was Swisscom genau anliefert. Ist es 720p ? Dann wäre dies auch HD, nur eben kein "Full HD". ;)

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patrick
17.02.2018
In meinem Wohnort habe ich nur UPC und Swisscom zur Auswahl. Nicht ganz richtig. Rein physikalisch gesehen schon, allerdings sind auf dem Swisscom-Netz (Kupfer / Fiber) 40+ ISPs verfügbar, welche auf eigener Infrastruktur (es wird einfach die Leitung bei der Swisscom gemietet) ihre eigenen Angebote unabhängig von der Swisscom anbieten