News 21.08.2001, 11:45 Uhr

Dümmer als die Bundespolizei erlaubt

Ein Beamter der Bundespolizei hat in einer E-Mail an die Betreiber eines deutschen Internetportals einen Toten beleidigt.
Der Beamte der Verwaltungspolizei hat den Tod eines Globalisierungsgegners in Genua mit einer E-Mail an ein deutsches Portal wie folgt kommentiert: "non e`peccato per questo bastardido !!" ("Geschieht diesem Bastard ganz recht !!"). Da er seinen E-Mail-Account beim Arbeitgeber verwendete (die E-Mail-Adresse enthält sogar noch Vor- und Nachname des Beamten), fanden die Portalbetreiber sofort heraus, dass es sich um einen Mitarbeiter des Bundesamtes für Polizei handeln musste.
Noch dümmer ist, dass der Beamte ausgerechnet an das politisch linke Portal linkseite.de [1] schrieb. Für die Redaktion der Site natürlich ein gefundenes Fressen: In einer E-Mail an diverse Bundesbehörden und an ausgewählte Medien fordern die Portalbetreiber eine Entschuldigung der Schweizer Regierung an die Hinterbliebenen.
Als ob das noch nicht genug wäre, hat der Beamte auch noch gegen eidgenössisches Recht verstossen: Art. 175 des Strafgesetzbuches "Üble Nachrede oder Verleumdung gegen einen Verstorbenen oder einen verschollen Erklärten" ermöglicht es Angehörigen, einen Strafantrag zu stellen.
Ob der Beamte auch gegen interne Richtlinien der Bundesverwaltung verstossen hat, wird die eingeleitete Untersuchung zeigen. Laut Claudio Frigerio vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation gibt es nämlich keine speziellen Vorschriften, was den Gebrauch der geschäftlichen E-Mail-Adresse betrifft. Grundsätzlich ist der private Gebrauch erlaubt, Missbrauch wird aber sanktioniert. Der Arbeitgeber könnte zum Beispiel, wenn ihm eine solche E-Mail Schaden zufügt, arbeitsrechtliche Massnahmen ergreifen. Diese und alle weiteren möglichen verbindlichen Regelungen seien in den bestehenden Gesetzen enthalten.
Was Frigerio erläutert hat, ist den meisten Bundesbeamten allerdings nicht bewusst. Beim Telefon-Marathon durch die Bundesbehörden wurde gegenüber dem PCtip mehrfach versichert, dass es vermutlich eine Regelung gebe, doch niemand konnte sagen, wo eine solche zu finden wäre.
Dieser Fall macht deutlich, dass private Kommunikation über Geschäfts-E-Mail ein zu wenig beachtetes Thema ist. Wenn es die Bundesverwaltung mit einem solch sensiblen Fall trifft, ist dies natürlich besonders peinlich.


Autor(in) Beat Rüdt



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