News 15.12.2005, 13:00 Uhr

Online-Shopping: Initiative für besseren Konsumentenschutz

Der Bundesrat hat sich kürzlich gegen eine Verbesserung des Konsumentenschutzes beim Online-Shopping gestellt. Eine parlamentarische Initiative soll diesen Entscheid nichtig machen.
Eingereicht wurde die Initiative von Simonetta Sommaruga, Ständerätin und Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) [1]. Sie fordert eine Stärkung des Konsumentenschutzes beim Online-Shopping: "In der EU haben sich Regeln zum Online-Handel längst etabliert. Die Kundinnen und Kunden in der EU werden weit besser behandelt als jene in der Schweiz. Das ist eine unhaltbare Rechtsungleichheit und schadet dem Wirtschaftsstandort Schweiz".
Die Initiative verlangt, dass Anbieter sich eindeutig identifizieren müssen und ihre Waren, Dienstleistungen sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen korrekt beschreiben. Zwei weitere Forderungen sind ein Rückgaberecht während sieben Tagen und bessere Gewährleistungsansprüche. Dank ihnen wäre es möglich, die Nachbesserung von mangelhaften Waren zu verlangen.
Anderer Meinung ist der Bundesrat. Er hat Anfang November entsprechenden Forderungen eine Abfuhr erteilt [2]. Das Obligationenrecht stehe auf dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Widerrufsrechte und Gewährleistungsansprüche trügen dem keine Rechnung und stellten eine Bevormundung des Konsumenten durch den Gesetzgeber dar. Zudem würden sie Mehrkosten für die Anbieter und damit höhere Produktpreise bedeuten, so die Begründung.



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