News 25.11.1999, 23:00 Uhr

Internet-Auktion: Händler liefert nicht

In Deutschland startet ein Prozess gegen einen säumigen Auktions-Händler
Ein Teilnehmer einer Online-Auktion hat einen Autohändler aus Münster, Deutschland verklagt, weil dieser einen unter Wert versteigerten Neuwagen nicht abgeben will. Das Autohaus hatte Ende Juli einen neuen VW-Passat Variant im Wert von mehr als 45000 Mark für ein Mindestgebot von 10 Mark ins Internet gestellt. Beim Betrag von 26350 Mark, den der Kläger geboten hatte, hatte es keine weiteren Gebote gegeben, worauf er den Zuschlag erhielt. Daraufhin hatte sich der Händler geweigert, das Auto herzugeben. Sein Argument: Die Veröffentlichung im Internet stelle kein verbindliches Kaufangebot dar.
Nach Ansicht des Anwalts des Klägers verstösst das Autohaus damit gegen die Internet-Auktionsbedingungen. Danach nehmen beide Seiten das jeweils höchste Kaufangebot automatisch an, wenn das Angebot im Internet freigeschaltet wird.
Der Prozess ist für den 3. Dezember angesetzt.



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