News 12.02.2008, 10:27 Uhr

Schweizer Tauschbörsen-Inhaber verurteilt

Das Urheberrecht hat auf heimtückische Weise zugeschlagen und wurde einem 28jährigen Thurgauer zum Verhängnis. Er betrieb in Frauenfeld eine Website, die auf Film- und Game-Downloads in einem Online-Tauschbörsennetzwerk verlinkte. Urteil: Beihilfe zu Unerlaubtem ist auch strafbar.
Mit Spannung wurde das Urteil im Falle jener Schweizer Website erwartet, welche als Link-Plattform für Tauschbörsenangebote diente. Denn, das Downloaden von Filmen ist grundsätzlich nicht strafbar, das Anbieten urheberrechtlich geschützter Inhalte schon. Aber wie wird die Situation bei einem Emule-Link gewertet, da der Link nicht dem herunterzuladenden Film entspricht? Bislang ein Graubereich.
Das Untersuchungsrichteramt Thurgau hat im Jahr 2004 nach Klage durch die Swiss Anti Piracy Federation (SAFE) das Verfahren gegen den nunmehr 28jährigen Schweizer eröffnet. Seit gestern liegt das Urteil vor. Der Plattform-Inhaber wurde der gewerbsmässig (die Website Sharereactor beruhte auf Spenden- und Werbeeinnahmen) begangenen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung im Internet schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er Informationen kanalisiert und den illegalen Zugriff damit vereinfacht habe. Damit wäre es für viele Leute ein Leichtes gewesen, sich zu bedienen. Bedient hätten sich am Schluss täglich rund 220'000 Seiten-Nutzer.
Der 28-Jährige wurde zu 90 Tagsätzen à 30 Franken und einer Busse von 2000 Franken verurteilt.



Kommentare
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Adriano
13.02.2008
Ist Rapidshare nicht auch eine Schweizer-Firma? Ich finde solche Lösungen werden in die Zukunft alle P2P ersetzen.

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Michel.Eichelberger
13.02.2008
Ist Rapidshare nicht auch eine Schweizer-Firma? Ich finde solche Lösungen werden in die Zukunft alle P2P ersetzen. Eigentlich ist es eine deutsche Firma mit Sitz in der Schweiz...

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BlackIceDefender
13.02.2008
Eigentlich ist es eine deutsche Firma mit Sitz in der Schweiz... ehm. was ist der unterschied zwischen einer deutschen firma mit sitz (nicht filiale) in der schweiz und einer schweizer firma.

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Michel.Eichelberger
13.02.2008
ehm. was ist der unterschied zwischen einer deutschen firma mit sitz (nicht filiale) in der schweiz und einer schweizer firma. Laut Bedeutung der Grammatikalischen Richtigkeit bzw. der Definition würde eine Schweizer Firma in der Schweiz gegründet und eine deutsche Firma in deutschland, welche dann mit dem hauptsitz in die schweiz zieht...

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hwRob
13.02.2008
Ist Rapidshare nicht auch eine Schweizer-Firma? Ich finde solche Lösungen werden in die Zukunft alle P2P ersetzen. zu umständlich mit den ganzen IP Blockaden - sofern man nicht ein Premium account hat. Und der ständige Reconnect tu ich mir ehrlich gesagt nicht an - naja hätte eh erst nach einem MAC-Adressen Wechsel ne neue IP. Aber für jene die die kleinen hilftools und einen Premium account haben, würde ich das so stehen lassen. Vorteil in der Schweiz: man kann nicht verklagt werden, da kein Upload.

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maedi100
13.02.2008
dieses Urteil finde ich ungerecht, weil es ja nicht den Verursacher (Uploader) trifft. Das geht schon nahe an Internetzensur. Ich darf keine Links auf den neusten XY Film machen

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hwRob
13.02.2008
naja... für mich gehts nicht in ordnung, wenn man via Werbung richtig kohle schäffelt und dabei einen Szenegrundsatz missachtet. share it free.... wer für warez zahlt oder geld kassiert ist nicht besser als die Majors... :rolleyes: also wer gewerblich shared oder dazu verhilft, den sollen sie ruhig an den eiern packen.

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dhbb
14.02.2008
Sind bei solchen Leuten überhaupt Eier vorhanden ? Falls ja, warum haben die nichts besseres zu tun ? :D

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hwRob
14.02.2008
fir haben eier.... wie erklärst du dir sonst den ganzen porn-content in den p2p :D