News 22.11.2007, 11:51 Uhr

ComCom erzwingt Öffnung der letzten Meile

Während den nächsten vier Jahren muss Swisscom seinen Mitbewerbern ein Angebot mit kostenorientierten Preisen vorlegen.
Durch die Marktöffnung soll es anderen Anbietern ermöglicht werden, mit geringeren Investitionen die vollständige Entbündelung zu forcieren. Die ComCom erwartet deshalb eine Ankurbelung des Wettbewerbs.
In der Begründung führt die Kommunikationskommission die Marktbeherrschung der Swisscom in diesem Segment an. Dies hatte auch schon die Wettbewerbskommission (WEKO) in einem Gutachten für die ComCom festgehalten.
2007 hatte das Parlament bei der Revision des Fernmeldegesetzes für die Marktöffnung auf der letzten Meile entschieden. Beim schnellen Bitstromzugang weigerte sich Swisscom im März 2007 dennoch, den Mitbewerbern ein Preisangebot zu offerieren. Swisscom begründete dies damals mit der aus seiner Sicht fehlenden Marktbeherrschung. Im April 2007 reichte Sunrise deswegen Klage bei der ComCom ein. Das damalige Zugangsgesuch führte zum jetzt vorliegenden Urteil.
Swisscom will die Verfügung im Detail prüfen und anschliessend über das weitere Vorgehen entscheiden. Der Konzern hat die Möglichkeit innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen den ComCom-Entscheid einzureichen. Während dem laufenden Verfahren muss Swisscom den regulierten Bitstromzugang nicht anbieten.



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