News 06.02.2015, 13:27 Uhr

Google-Kommission uneins über «Recht auf Vergessen»

Die EU-Expertengruppe von Google arbeitet seit Monaten an einem Vorschlag zu einem einheitlichen Verfahren bei Löschanträgen. Nach wie vor stehen viele Fragen offen.
Die Experten im «Löschbeirat» von Google haben sich nicht auf eine einheitliche Linie zum «Recht auf Vergessen» einigen können. Das geht aus dem Bericht des Komitees hervor, der am Freitag von Google veröffentlicht wurde. Die Mehrheit des Gremiums konnte sich bislang lediglich auf einen Katalog von Kriterien einigen, den Google beim Unterdrücken von Links zu falschen oder kompromittierenden Inhalten in Web über betroffene Personen anwenden soll.

Wiki-Gründer fordert rechtliche Grundlage 

Das prominenteste Mitglied des achtköpfigen Beirats, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, protestierte hingegen gegen jeden Versuch, unerwünschte Links in den Ergebnissen einer Google-Suche zu unterdrücken. Wales forderte, das Europäische Parlament müsse umgehend die rechtliche Grundlage ändern, um die freie Meinungsäusserung zu schützen und eine angemessene gerichtliche Kontrolle des vom EuGH ausgesprochenen Löschanspruchs zu ermöglichen. «Bis zu diesem Zeitpunkt sind alle Empfehlungen an Google in diesem Bericht zutiefst fehlerhaft, weil das Gesetz selbst zutiefst fehlerhaft ist.»

Uneinigkeit in der Frage der nationalen Begrenzung 

Die Mehrheit der Experten plädierte dafür, anhand des Kriterienkatalogs jeden Antrag individuell zu bewerten. Uneins waren sich die Mitglieder des Gremiums in der Frage, ob Löschanträge von Bürgern regional begrenzt gelten sollten. Die Mehrheit des Beirats befürwortete die Praxis von Google, das Unterdrücken der Links auf die nationalen Angebote, also beispielsweise google.de oder google.es, zu beschränken. 

Das öffentliche Interesse stünde in jedem Fall im Vordergrund

Die Mehrheit der Experten betonte in dem Bericht, mit dem EuGH-Urteil sei nicht ein «Recht auf Vergessen» geschaffen worden. Google sei nicht verpflichtet worden «zu vergessen», sondern Links aus Suchergebnissen zu entfernen, deren Ergebnisse «inadäquat, irrelevant oder nicht mehr relevant oder exzessiv» seien. Google könne dabei nicht zum Entfernen der Links gezwungen werde, wenn es ein öffentliches Interesse an diesen Informationen gebe.
An den Beratungen von August bis September 2014 in sieben europäischen Hauptstädten waren weitere Juristen, Datenschützer und Netzexperten aus mehreren europäischen Staaten beteiligt. In Berlin hatte Google-Verwaltungsratschef Eric Schmid die Runde moderiert.



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