News 23.01.2005, 21:45 Uhr

Werbung vom «CASINO-CLUB» illegal? Das müssen Sie wissen

Etliche Schweizer Haushalte wurden kürzlich mit Werbung vom Online-Kasino «CASINO-CLUB» eingedeckt. Die Schweizer Spielbankenkommission ermittelt. Was Sie bei virtuellen Glücksspielen wissen müssen.
Die "Einladung", überbracht von einem "persönlichen Kurier-Dienst", ist "vertraulich", als Absender zeichnet ein "Marc West". Im Inneren steckt eine Werbung für "das schöne CASINO-CLUB Internet-Casino", wo mit Spielgeld gezockt werden kann. Vorerst. Nach einigen Versuchen kanns dann aber richtig losgehen, mit echtem Geld - im Zeitalter der Kreditkarte kein Problem. Ein Glanzprospekt mit jubelnden Gewinnern, die Einladung von Manager "Marc West" und ein A4-Blatt mit begeisterten Presseberichten sollen das nötige Vertrauen schaffen.
Was meint die Eidgenössische Spielbankenkommission? Glücksspiel um Geld, das ist doch in der Schweiz bewilligungspflichtig? Macht man sich vielleicht sogar strafbar, wenn man in einem Internet-Kasino Geld setzt? "Im Gegensatz zu Deutschland dürfen in der Schweiz wohnende Personen zwar in Online-Kasinos spielen. Verboten ist aber auch auf Schweizer Boden das Durchführen von Online-Kasino-Spielen (als Anbieter) und das Werben für Online-Kasinos", erklärt Andreas Müller, Untersuchungsbeamter der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) . Auch der Fall CASINO-CLUB ist dem Untersuchungsbeamten bestens bekannt: Keine Firma darf in der Schweiz für Online-Kasinos werben - auch wenn sie im Ausland domiziliert ist. Unter Werbung für Online-Kasinos fällt auch das Betreiben von Internet-Portalen auf Schweizer Boden, die Online-Kasinos vorstellen oder bewerten.Die ESBK leitete folgerichtig eine strafrechtliche Untersuchung gegen den CASINO-CLUB ein. Das Argument, es handle sich ja bei dieser Werbung bloss um eine Einladung zum Test-Spielen ohne eigenen finanziellen Einsatz, lässt Andreas Müller nicht gelten. Auch dies sei letztlich Werbung und werde verfolgt.
Nicht nur die Kasino-Betreiber, auch die Schweizer Internet Service Provider (ISP) stehen in der Verantwortung. Niemand darf ein Online-Kasino bei einem Schweizer ISP betreiben. Andreas Müller: "So lange ein Provider nicht wissentlich ein Online-Kasino hostet, wird er noch nicht angezeigt." Man könne die Provider nicht verurteilen, nur weil sie ganz normale Webdienste anbieten würden. Bemerke ein ISP aber, dass er ein Online-Kasino hoste, muss er sich sofort beim ESBK melden und den Account sperren, so Müller weiter. Sobald von Mitwissen ausgegangen werden kann, muss der ISP mit einer Anzeige rechnen.
Schwierigkeiten beim Strafvollzug
Von der ESBK wurden bereits Firmen verurteilt, die gegen das Schweizer Spielbankengesetz verstiessen . Dies gelingt aber nur dann schnell, wenn sich der Content-Provider (in diesem Falle der Eigentümer eines Online-Casinos) in der Schweiz befindet oder in einem Land, das Rechtshilfe gewährt oder ähnliche gesetzliche Grundlagen kennt.
Doch meistens ist der Fall komplizierter: Wie viele andere Online-Kasinos ist auch der CASINO-CLUB im Besitz einer staatlichen Lizenz der Regierung von Curaçao, die zum Betreiben eines Online-Casinos auf der ganzen Welt berechtigt. Die Server stehen in Kanada, der Firmensitz befindet sich auf Curaçao (Karibik), "Marc West" ist gebürtiger Deutscher, in Antigua (Karibik) angemeldet, die Spiel-Software-Herstellerin in Schweden, die Werbefirma in den USA, gedruckt wird in Italien und die Zugangs-Software verschicken Holländer. Die Werbeaktion wurde von der amerikanischen Werbe-Agentur des CASINO-CLUBS in Auftrag gegeben und von deren eigenem privatem Kurierdienst in der Schweiz ausgeführt.
Internationale Beteiligungs-Gesellschaften wie "Casinos International Inc.", die den CASINO-CLUB betreiben, machen ausgiebig Gebrauch von den Möglichkeiten des Internets und der globalisierten, digitalen Wirtschaft. Dazu gehört die bevorzugte Wahl von Offshore-Staaten, die sich meist durch sehr lasche Finanzgesetze auszeichnen und Online-Kasino-Betreiber mit sehr tiefen Steuern und billigen Spiel-Lizenzen anlocken. Staaten, die sich auch ganz ungeniert rühmen, mit keinem anderen Land ein Rechtshilfe-Abkommen getroffen zu haben [Link] .
Doch legal für Betreiber und Spieler?
Personen wie "Marc West" erstehen auf einem Offshore-Staat ganz legal eine Kasino-Lizenz und leiten daraus ab, dass sie ihr Angebot auf der ganzen Welt zugänglich machen dürfen. "Marc West" erklärte vor zwei Jahren in einem mit Jürgen Wagentrotz vom "Roulette-Magazin" geführten Interview : "[...] Internet-Casinos unterliegen nur den Gesetzen und Bestimmungen ihres Heimatlandes. Die Platzierung von Spieleinsätzen kann nicht illegal sein, da Einsätze unabhängig davon, wo sie ihren Ursprung haben, technisch gesehen auf Computer-Servern platziert werden, die sich in ausländischen Casinos befinden und dort ordnungsgemäss konzessioniert sind und den jeweiligen Steuergesetzen unterliegen. [...] Spielen im CASINO-CLUB Online-Casino ist also völlig legal."
Das ist nur die halbe Wahrheit. In Deutschland z.B. ist jegliche Teilnahme an Online-Gambling verboten, wenn das Angebot von einer Firma stammt, die nicht im Besitze einer staatlich genehmigten Lizenz aus Deutschland ist. Erstaunlich, dass "Roulette-Magazin" - immerhin mit Niederlassung in Berlin -, im Interview dazu nicht nachhakte. Und nicht nur in Deutschland gibts rechtliche Probleme. Laut einem Bericht der "Technology Transactions Group Morrison & Foerster" in San Francisco führte der Supreme Court von New York, (in diesem Staat ist Glücksspiel nicht erlaubt) aus, dass Glücksspiel dort vorgenommen wird, wo die Spieler handeln [Link] . Also direkt dort, wo der PC steht. Die angeklagte Firma war ein in Antigua lizenziertes Kasino und bot Glücksspiele über das Internet im Einklang mit dem Recht von Antigua an. Das Gericht hielt es für irrelevant, dass solche Aktivitäten in Antigua legal sind.
Eine Frage des Vertrauens
Unabhängig von der rechtlichen Situation ist es für den Online-Spieler aber von entscheidender Bedeutung, ob er dem Betreiber des Online-Kasinos sein Vertrauen schenken kann. Eine unabhängige Kontrolle, ob die Software manipuliert und ob überhaupt ein Gewinn ausbezahlt wird, hat der einzelne Spieler nicht. Auf der Homepage des CASINO-CLUBs ist ein Zertifikat der Wirtschaftsprüfer PriceWaterhouseCoopers (PWC) Schweden einsehbar, das die angegebene Gewinnauszahlung des CASINO-CLUBs bestätigt. Tim von Törne, Leiter der Software-Firma e-dict, die für die staatlich lizenzierte deutsche Spielbank Hamburg eine Lösung für Online-Roulette erstellte, meint dazu: "Was PWC Schweden überprüft, sind nur die Log-Files der Spielbank-Software. Als e-dict die Software für die Spielbank Hamburg programmierte, prüften die Leute von PWC Deutschland jeden Source-Code-Schnipsel auf sachgerechtes Funktionieren. Das ist ein grosser Unterschied."
Seine Seriosität versucht "Marc West" in seiner "Einladung" mit Presseberichten zu untermauern, die durchgehend positiv über den CASINO-CLUB berichten. Doch bei keinem einzigen Artikel ist ersichtlich, welche Publikation ihn veröffentlicht hat. Eine Anfrage bei "Marc West" war nur mässig vertrauenserweckend: Hinter dem Pseudonym versteckt sich ein Pensionär und Manager, angeblich benötigt er den Namensschutz, weil er als ehemaliger Technischer Leiter eines realen Spielkasinos mit seinem aktuellen Karibik-Abenteuer gegen den Arbeitsvertrag seines früheren Brötchengebers verstösst. "Marc West" kann sich nicht an die Namen der zitierten Presse-Erzeugnisse erinnern.
Nicht viel besser steht es um das Erinnerungsvermögen von Jürgen Wagentrotz, dem Herausgeber von "Roulette-Magazin", auf dessen Internet-Seite die CASINO-CLUB-Werbung mehrmals verweist. Auch er kann auf Anhieb keine konkreten Namen nennen. Im Zuge der Recherchen zeigte sich eine weitere Gemeinsamkeit zwischen den beiden Männern: Auch Wagentrotz ist, wie "Marc West", in die Karibik übergesiedelt, früher wohnte er am rechten Zürichseeufer - im Volksmund die Goldküste. Beide verneinen auf Anfrage entschieden, Geschäftspartner zu sein.
Fazit: Wer in Online-Kasinos zockt, spielt auch in der Schweiz mit dem Feuer. Andreas Müller vom ESBK: "Ich möchte nicht alle Online-Casinos als unseriös bezeichnen. Es ist aber schon so, dass von etwa 2000 Angeboten nur ganz wenige wirklich völlig einwandfrei sind. Rechtlich gesehen befinden sich Internet-Kasino-Spieler auf sehr dünnem Eis. Im Betrugsfall ist nichts mit Aussicht auf Erfolg einklagbar."



Kommentare
Avatar
Gaby Salvisberg
11.05.2008
Hallo Elpaso Willkommen im PCtipp-Forum :) Du hast aber schon gesehen, dass der Artikel das Datum "23.04.2003" trägt? Das "Update" ist auch schon länger her (23.01.2005) und bestand vermutlich nur in einer Rechtschreibe- oder URL-Korrektur. News-Artikel überarbeiten wir normalerweise nicht nachträglich. Die Gesetzeslage hat sich eventuell inzwischen geändert. Der Autor des Artikels (C. Bütikofer) arbeitet inzwischen beim Tages Anzeiger. Ob er aber in dieser Sache in letzter Zeit noch recherchiert hat, weiss nicht nicht. Gruss Gaby

Avatar
ELPASO
12.05.2008
Hallo Elpaso Willkommen im PCtipp-Forum :) Du hast aber schon gesehen, dass der Artikel das Datum "23.04.2003" trägt? Das "Update" ist auch schon länger her (23.01.2005) und bestand vermutlich nur in einer Rechtschreibe- oder URL-Korrektur. News-Artikel überarbeiten wir normalerweise nicht nachträglich. Die Gesetzeslage hat sich eventuell inzwischen geändert. Der Autor des Artikels (C. Bütikofer) arbeitet inzwischen beim Tages Anzeiger. Ob er aber in dieser Sache in letzter Zeit noch recherchiert hat, weiss nicht nicht. Gruss Gaby Hallo Gaby, ich habe mir schon fast gedacht, dass sich in der Zwischenzeit eigentlich was geändert haben muß, da ich das ältere Datum des Artikels bemerkt habe. War wohl nicht so geschickt, den nun zu veröffentlichen. Dennoch ist meine Frage, nach der nun kleinen Verunsicherung bei mir, trotzdem nicht ganz beantwortet. Hast du vielleicht eine Ahnung, wer die derzeitige gesetzeslage soweit kennt, dass er mir eine Antwort geben kann? Danke im Voraus.

Avatar
Gaby Salvisberg
12.05.2008
Keine Ahnung, wie es diesbezüglich steht. Wir sind ja kein Juristen-Forum ;) Aber bei der eidg. Spielbankenkommission heisst es zum Beispiel: "Grundsätzlich nicht strafbar macht sich, wer privat auf der Seite eines Internetcasinos spielt". Aber selbst Spiele durchzuführen (ein Casino zu betreiben) wäre wohl illegal, wenn ich das richtig deute: Wer aber in der Schweiz muss mit der Strafverfolgung durch die Eidg. Spielbankenkommission rechnen. Interessant auch: Wer im Ausland eine der oben beschriebenen Handlungen ausführt, muss mit einer Strafverfolgung in der Schweiz rechnen, wenn seine Tat unmittelbare Auswirkungen in der Schweiz hat. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn jemand vom Ausland her in der Schweiz gezielt Werbung für ein Internetcasino (typischerweise in Presseerzeugnissen) betreibt. Die Strafverfolgung und der –vollzug richten sich nach den Regeln der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen. Falls Du also vorhättest, uns Schweizer mit irgend einem Online-Casino abzuzocken (ich kenne Dich ja nicht *g*), sei Dir der Tatsache bewusst, dass Du keine Werbung betreiben darfst, die sich an Schweizer richtet. Ich vermute, dass jede Casino-Spam-Mail, die an .ch-Adressen geschickt wird, illegal ist. Denn beim Versand der Werbung wäre es sicher zumutbar, zumindest die .ch-Adressen wegzulassen. Spam selbst ist übrigens auch verboten. Das Spielen selbst ist anscheinend legal. Vermutlich aber auch nur darum, weil man den Nutzern nicht die Aufgabe aufbürden kann, die Frage betreffs Lizenz selbst zu klären. Gruss Gaby

Avatar
ELPASO
14.05.2008
Keine Ahnung, wie es diesbezüglich steht. Wir sind ja kein Juristen-Forum ;) Interessant auch: Falls Du also vorhättest, uns Schweizer mit irgend einem Online-Casino abzuzocken (ich kenne Dich ja nicht *g*), sei Dir der Tatsache bewusst, dass Du keine Werbung betreiben darfst, die sich an Schweizer richtet. Hallo Gaby, kannst dich wirklich beruhigen, ich frage nur im eigenen Spielerinteresse; leider ist der Artikel, in dem auch das deutsche Recht erwähnt wird, zumindest das vor Jahren, von Euch unglücklich aber wohl versehentlich gegenwärtig platziert worden. ich finde, der Autor sollte in diesem Forum seine zweifellos weiteren, aktuellen Recherchen darlegen betreffs Gesetzeslage. Einfach reinplatzen und dann nichts mehr von sich hören lassen bei solchen Themen (er hat ja auch nicht gerade positiv über die Betreiber geschrieben) ist nicht o.k. Jedenfalls kann man hierzulande dann wieder beruhigt spielen, auch wenn ein Schweizer das alles nicht so toll findet. Gruß

Avatar
Gaby Salvisberg
14.05.2008
[...] leider ist der Artikel, in dem auch das deutsche Recht erwähnt wird, zumindest das vor Jahren, von Euch unglücklich aber wohl versehentlich gegenwärtig platziert worden. [...] Da verstehe ich nicht ganz, was Du damit meinst: "versehentlich gegenwärtig platziert"? Das Ursprungs-Datum und das Update-Datum stehen drin. Und beides ist schon Jahre her. Der Artikel erscheint auch nicht als aktuelle News auf unserer Webseite. Man findet ihn nur, wenn man nach den passenden Stichworten sucht. Es kann sein, dass Google den Artikel relativ weit oben platziert. Aber das ist nun wirklich nicht unser Fehler. Google sortiert meines Wissens zuerst nach Relevanz, erst dann nach Datum. ich finde, der Autor sollte in diesem Forum seine zweifellos weiteren, aktuellen Recherchen darlegen betreffs Gesetzeslage. Ich habe doch bereits erwähnt, dass der Autor des PCtipp-Artikels auf den Du Dich beziehst, inzwischen woanders arbeitet. Ob er noch weitere Recherchen angestellt hat, weiss ich nicht. Wieso sollte er lebenslang seine früher einmal geschriebenen Artikel updaten? Das ist wirklich nirgends üblich. Einfach reinplatzen und dann nichts mehr von sich hören lassen bei solchen Themen (er hat ja auch nicht gerade positiv über die Betreiber geschrieben) ist nicht o.k. Wieder versteh ich nicht, was Du meinst. "Reinplatzen"?. Es handelt sich um einen redaktionellen Online-News-Artikel aus grauer Vorzeit. Der Autor arbeitet nicht mehr bei uns. Meines Wissens ist er auch nicht im Forum. Du hast den Artikel vermutlich via Google gefunden und hast dazu einen Kommentar geschrieben. Inwiefern und wo sei denn der Autor des Artikels "reingeplatzt"? :confused: Jedenfalls kann man hierzulande dann wieder beruhigt spielen, auch wenn ein Schweizer das alles nicht so toll findet. Gruß Rätsel über Rätsel. Tut mir leid, aber ich verstehe nur Bahnhof, trotz x-maligem Lesen Deines Beitrags. Und ich bin mich den Umgang mit Texten wirklich gewöhnt. Du befindest Dich im Forum einer Schweizer PC-Zeitschrift. Wenn Du Dich in Deutschland befindest, darfst Du doch dort tun und lassen, was in Deutschland erlaubt ist. Der Artikel handelte davon ob es in der Schweiz erlaubt ist, bei einem deutschen Casino zu zocken. Und darum, ob es den deutschen Casinos erlaubt ist, in der Schweiz Werbung zu machen. Gaby