News 27.03.2019, 08:13 Uhr

EU-Parlament nimmt die Reform des Urheberrechts an

Das EU-Parlament hat der umstrittenen Reform des Urheberrechts ohne Änderungen zugestimmt. Damit ist der Weg für eine baldige Umsetzung geebnet.
Das Europaparlament hat über die heftig umstrittene Reform des EU-Urheberrechts abgestimmt. Das Ergebnis: Eine knappe Mehrheit hat sich dafür ausgesprochen: Für die Reform stimmten 348 Abgeordnete, 274 waren dagegen, 36 enthielten sich. Noch gibt es keine genaueren Informationen, aber so wie es aussieht, könnte das Vorhaben noch vor der Europawahl Ende Mai in Kraft treten. Allerdings müssten die Mitgliedsstaaten die Einigung erneut bestätigen. Als möglicher Termin dafür gilt der 9. April.
Die Reform soll das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern. Mitte Februar hatten sich Unterhändler des EU-Parlaments und der EU-Staaten nach mühsamen Verhandlungen auf einen Kompromiss geeinigt.

Freude und Enttäuschung

Der konservative EU-Abgeordnete Axel Voss wertete die Zustimmung des EU-Parlaments zum neuen Urheberrecht als «Sieg für die Demokratie». «Mit der Reform schaffen wir erstmals Rechtssicherheit für private User, die Musik oder Videos ins Internet stellen», sagte er. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum, die Prinzipien des Rechtsstaats würden auch im Netz gelten. Die EU-Kommission begrüsste ebenfalls den Parlamentsbeschluss. Das Votum garantiere die «richtige Balance» zwischen den Interessen aller Akteure – Nutzer, Kreative, Autoren und Presse, während Online-Plattformen verhältnismässige Verpflichtungen erfüllen müssten, erklärte EU-Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis.
Die schärfste Kritikerin des Vorhabens, Piraten-Politikerin Julia Reda, sprach auf Twitter hingegen von einem schwarzen Tag für die Netzfreiheit. Der sozialdemokratische EU-Abgeordnete Tiemo Wölken sagte: «Die Parlamentsmehrheit ignoriert die Stimmen hunderttausender junger Menschen.»

Proteste gegen Uploadfilter

Der Protest gegen die Copyright-Reform und insbesondere gegen «Artikel 13», der im finalen Gesetzestext Artikel 17 heisst, war zuletzt vor allem in Deutschland immer grösser geworden. Am Wochenende gingen Zehntausende in mehreren deutschen Städten auf die Strasse. Auch in Zürich beteiligten sich mehr als tausend Personen an einer bewilligten Demonstration.
Kritiker von «Artikel 13» wenden vor allem ein, dass Plattformen wie Youtube danach künftig schon beim Hochladen überprüfen sollen, ob Inhalte urheberrechtlich geschütztes Material enthalten. Das ist ihrer Meinung nach nur über sogenannte Uploadfilter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussortiert werde. Dies führe zu Zensur. Aus Sicht der Befürworter geht es hingegen darum, Plattformen, die wissentlich mit fremden Inhalten Geld verdienen, zu einer fairen Lizenzierung zu zwingen.

Kritik an Leistungsschutzrecht

Auch umstritten war der nun ebenfalls gebilligte Artikel, der ein Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen vorsieht. Danach müssen Nachrichten-Suchmaschinen wie etwa Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen. Hier sehen Kritiker insbesondere für kleine Verlage Nachteile, die gegenüber Google eine schwache Verhandlungsposition hätten. Zudem verweisen sie auf Deutschland, wo es ein Leistungsschutzrecht schon seit 2013 gibt, es aber nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage führt.

Schweiz will auf EU warten

Als Nicht-EU-Land wird das neue EU-Urheberrecht, ist es dereinst in Kraft, nicht für die Schweiz gelten – zumindest in der Theorie. Denn es ist kaum davon auszugehen, dass grosse internationale Unternehmen die von der EU verlangten Uploadfilter entwickeln, diese aber nicht für die Schweiz anwenden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Schweiz wie die übrigen EU-Länder behandelt wird.
Das Schweizer Urheberrecht ist ebenfalls in Revision. Doch Anfang März hatte der Ständerat die Vorlage zurück an die dafür zuständige Kommission geschickt mit dem Auftrag, ihre Entscheide zu überprüfen und die aktuellen Rechtsentwicklungen in der EU zu berücksichtigen. Grund dafür ist eine umstrittene Ergänzung, welche die zuständige Kommission angebracht hatte: Sie will eine Entschädigungsregelung einführen, ähnlich wie es die EU unter dem Begriff Leistungsschutzrecht machen will.



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