Woher willst Du wissen, daß ich wütend bin - bildest Du Dir ein Psychologe zu sein, und aus getippten Worten auf (m)einen Gemütszustand schließen zu können?
Dann entschuldige ich mich, ich wollte dir nichts unterstellen, aber es hat für mich diesen Eindruck gemacht. Auf jeden Fall hast du dich anscheinend (!) ziemlich aufgeregt (in dem Falle ohne wütend zu werden), was ich mir erlaube zu urteilen ohne dass ich jemals Psychologie studiert habe. Das heisst nicht, dass es so sein muss, aber ich gehe davon aus, dass gute Chancen bestehen, dies mit gesundem Menschenverstand einigermassen einzuschätzen.
Dazu ist das Gericht ja da - du bist doch derjenige, der das bewußte Urteil des Gerichts in Zweifel gezogen hat.
Ja, aber das ist etwas anderes: Ich habe die Beurteilung des Gerichts in Zweifel gezogen und nicht, DASS überhaupt ein Gerichtsverfahren stattfand.
Du schreibst hingegen "Die Justiz in Österreich schützt Täter; selbst wenn sie geständig sind [...]", aber wie gesagt "wenn sie geständig" sind, sind sie eben nicht unbedingt die Täter (siehe dazu nochmals meine Erklärung weiter unten) sondern es braucht zuerst ein Gerichtsverfahren. Dir hingegen scheint das nicht wichtig zu sein.
Und warum der fehlt, habe ich erklärt.
Die Erklärung fand ihr mehr als dürftig.
Das hat das Gericht anders gesehen ... warum wohl?
Das frage ich mich auch. Es könnte z.B. damit zusammenhängen, dass das Gericht einfach für die Medien ein Exempel statuieren wollte (um eigene "Weichei-Entscheide" vergessen zu machen), dass in Italien (wie schon geschrieben) sowieso vieles nicht rund läuft oder dass von anderen Problemen abgelenkt werden wollte (selbstverständlich alles nur Spekulation).
Und jetzt wirds lachhaft:
Nur nicht überheblich werden: So eine Aussage zeigt, dass der Schreibende keine guten sachlichen Argumente hat.
Wenn es einer nötig hat Gauner zu schützen, dann hat er nix besseres verdient.
Du verstehst mich da falsch. Mir tun nicht die armen kleinen Gauner leid, die verurteilt werden, weil sie den grösseren Fisch schützen. Nein, das VIEL GRÖSSSERE PROBLEM sind die grossen Fische die dem Rechtssystem entgehen würden, würde man - salopp gesagt - einfach jedem dahergelaufenen Typen glauben, der sagt, er sei schuldig!
An Dir ist ein kleiner Strafverteidiger verloren gegangen
Nein danke. Ich versuche nur, dir ein paar Grundsätze des Rechtssystems näher zu bringen welche mir offenbar sinnvoller erscheinen als dir.
... denn ganz bestimmt machen sich so "böse Überwacher" die Mühe und fälschen ein Überwachungsvideo
Es wurde schon ganz anderes gefälscht. Auch wenn wir mal annehmen, dass Überwacher das nicht systematisch machen gibt es immer wieder einzelne Individuen mit einem Sprung in der Schüssel, die einen Racheakt oder sonstwas vorhaben und dafür über Leichen gehen.
und wo hätte hier jemand den Sinn eines Gerichtsverfahrens angezweifelt?
Du hast hast den Sinn indirekt angezweifelt, indem du schreibst, dass es blöd ist, dass die Medien immer von "mustmasslichen" Tätern sprechen müssen auch wenn auf frischer Tat ertappt wurde (hast du nicht wörtlich so geschrieben, aber Sinngemäss). Dieser Schutz gilt ja nur solange ein Täter nicht verurteilt wurde, weil eine VOR-Verurteilung durch die Medien vermieden werden will (was man gut oder nicht gut finden kann, ich finde es aus den bereits genannten Gründen sinnvoll).
Wie eindeutig zu lesen war, sprach ich von Geständigen bzw. auf frischer Tat Ertappten - nicht von Geständigen die es "möglicherweise" doch nicht waren,
Wie eindeutig zu lesen war habe ich erklärt, dass ein Geständiger, der aber nicht schuldig ist, keine "konstruierte Unsinnigkeit" (nochmals so eine Ausflucht bei fehlenden Argumenten) ist. Und eben: auf frischer Tat ertappte dürften einerseits selten vorkommen und andererseits hast du da von Video gesprochen - siehe ebenfalls "was eindeutig zu lesen war".
Meine Intention ist es eher, Opfer von Gewaltverbrechern zu helfen, anstatt die Verbrecher zu bedauern und deren Ofer zu verhöhnen.
Deine Intention ist jedoch, "potentielle Opfer" (also auch Täter) zu schützen, anstatt tatsächliche - da mache ich mir keine Sorgen um "mein" Rechtsverständnis.
Achso - zuerst belehrst du mich, ich solle aus deinen getippten Worten keine Schlüsse auf deinen Gemütszustand ziehen und dann philosophierst du über meine Intention - wie passt denn das zusammen?
Ich kann dir nämlich auch ausdeutschen, dass mein Anliegen ebenfalls die Opfer sind und deine Deutung (willst du nicht gleich Sterndeuter werden?) somit falsch ist.
Und - so impliziere ich nun mal provokant - weil es woanders nicht besser ist, kann es bei uns ruhig auch so bleiben?
Es ist aber auch nicht mehr als eine provokante Implikation, denn ich bin absolut anderer Meinung. Wie zu lesen war, habe ich einfach Mühe mit Aussagen wie...
... vielelicht ist das DER Unterschied zur deutschen (und oftmals auch österreichischen) Rechtssprechung - "... gelte das Recht des Opfers mehr als die Meinungsfreiheit. "
...da es sich nicht erhärten lässt, sondern einfach purer Populismus ist.
Und weiters - wie steht Deine Aussage in Bezug zum von mir angeprangerten finanziellen Mißverhältnis der "psycholgischen Betreung" zwischen Täter und Opfer?
Also du meinst welche Meinung ich dazu habe (ich verstehe nicht, worauf du dich mit "deine Aussage" beziehst)?
Da gibt es meiner Meinung nach definitiv zu viele skandalöse Ereignisse und es besteht dringender Handlungsbedarf - nicht nur in D+Ö sondern auch in der Schweiz (die wir ja bisher nicht erwähnten).
Schon gut, ich muss mich auch wiederholen.
Ich sagte meine Meinung ja klar und deutlich - Schutz tatsächlicher (und nicht potentieller) Opfer zählt für mich mehr als Meinungsfreiheit.
1. Mir sind auch die tatsächlichen Opfer am wichtigsten! Aber Schutz von Falschverurteilungen ist für mich (und im jetzigen Rechtssystem) ebenfalls sehr wichtig, man soll ja AUCH neue Opfer soweit möglich vermeiden. Denkst du dieser Schutz wäre dir immer noch so unwichtig, wenn du persönlich zu Unrecht verdächtigt wirst und dich eine Zeitung mit entsprechender Überschrift auf die Frontseite klatscht?
2. Auch für mich hat die Meinunsfreiheit Grenzen, wo Opfer geschützt werden müssen.
3. Du vergleichst ja eben gar nicht mit der Meinungsfreiheit! Deine beiden Beispiele haben nichts damit zu tun! Da kannst du noch lange sagen, es drückt irgendwas besser aus. Was es ausdrückt, ist, dass die Justiz in vielen Fällen viel zu lasch vorgeht aber NICHT im Zusammehang mit Meinungsfreiheit (obwohl es sicherlich auch dazu Beispiele gibt).
Ich bin mir nicht sicher, ob wir beide den "vorliegenden Fall" so gut im Detail kennen, daß dies auszuschließen wäre, so wie Du es gerne möchtest.
Wie dem auch sei - jedenfalls fehlt deiner anfänglichen Aussage (im 1. Kommentar) immer noch jegliches Fundament.