News 22.07.2003, 15:15 Uhr

Internetkriminalität: Polizei vor neuen Herausforderungen

Der Missbrauch des Internets zu kriminellen Zwecken hat sich zu einem Massendelikt entwickelt. Der PCtip hat sich bei der Polizei erkundigt, was gegen diese neue Form des Verbrechens getan werden kann und wie dabei vorgegangen wird.
Der Zürcher Polizei gelang es vor kurzem in einer gemeinsamen Aktion mit Ermittlungsbehörden der Kantone Zug und Basel-Stadt, 17 Männer zu verhaften, die in Internet-Chatrooms sexuelle Kontakte zu Jugendlichen im Schutzalter knüpfen wollten. Der PCtip berichtete darüber [1]. Wie die Polizei an der entsprechenden Medienkonferenz mitteilte, sind kriminelle Handlungen unter Missbrauch des Internets zum Massendelikt geworden. Die jüngsten Zahlen der Nationalen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (kurz KOBIK) [2] untermauern dies. Seit die Koordinationsstelle Anfang Jahr ins Leben gerufen wurde, sind an die 2500 Meldungen eingegangen. Bei den meisten ging es um harte Pornografie wie Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen mit Tieren, aber auch Hinweise über Betrugsversuche, Rassismus, Gewaltdarstellung und Urheberrechtsverletzung fanden sich. 200 Meldungen betrafen die Schweiz, zwanzig davon führten zu strafbarem Material.
Die Internetkriminalität stellt neue Anforderungen an Strafverfolgungsbehörden: Wie Peter Rüegger, Chef des Kommissariates Ermittlungen der Stadtpolizei Zürich [3], erläutert, müssen PCs sichergestellt sowie die darauf befindlichen Daten gespiegelt - das heisst eins zu eins kopiert - und anschliessend analysiert werden. Das ist ohne technisches Grundwissen nicht möglich. Verschiedene Schweizer Polizeikorps bilden dafür eigene Abteilungen aus. Bei der Stadtpolizei Zürich kümmert sich die Gruppe elektronische Beweismittelsicherung und Internetkriminalität (GEBSI) um diesen Bereich. Die GEBSI wurde im Herbst 2002 gegründet und besteht aus insgesamt acht Personen. Anfang 2003 nahm sie ihre Tätigkeit auf. Bis heute hat sie bereits 59 Computer und 760 Datenträger sichergestellt. Rund 86 Datenträger wurden gespiegelt. Laut Peter Rüegger gibt es aber auch Fälle, bei denen die Polizei zur Zeit auf externe Experten angewiesen ist - so etwa, wenn aufgefundene Informationen fürs Gericht ausgewertet werden müssen. Die Polizei versuche jedoch ihre Leute ständig weiterzubilden, beispielsweise an der Fachhochschule Zentralschweiz [4]. Hier kann die Ausbildung "IT-Ermittler (Cybercop)" absolviert werden.
Wenn die Stadtpolizei Zürich einen Hinweis auf ein mögliches Vergehen im Internet bekommt, gibt es gemäss Peter Rüegger zwei mögliche Vorgehensweisen. Handelt es sich um eine allgemeine Information, etwa über eine Website mit kinderpornografischem Material, werde die Seite kurz gesichtet. Danach leitet die Polizei die Sache an die KOBIK weiter. Diese macht weitere Abklärungen und prüft, ob in der Schweiz entsprechende Strafverfahren hängig sind oder eröffnet werden müssen. Wenn ja, werden die anschliessenden Ermittlungen und die Sicherstellung der Beweise von den Untersuchungsbehörden des betreffenden Kantons übernommen. Handelt es sich hingegen um eine konkrete Mitteilung mit identifizierbaren Personen, wie in dem dargestellten Chatroom-Fall von letzter Woche, leitet die Polizei sofort eine Untersuchung ein. Die KOBIK werde aber darüber informiert, wie Peter Ruegger erklärt.
Kompliziert wird das Ganze, wenn die Straftäter im Ausland sitzen. In einem solchen Fall informiert die KOBIK die internationale Polizeiorganisation Interpol [5], die dann die Sache an das betroffene Land weiterleitet. So etwa auch bei einer E-Mail, die vor kurzem auf der PCtip-Redaktion eingetroffen ist. In der Nachricht wurde unverblümt für eine Website mit äusserst harter Kinderpornografie geworben. Der PCtip hat eigene Nachforschungen angestellt und auch sofort die Schweizer Polizei informiert. Die Recherchen führten zu einem amerikanischen Provider und schliesslich sogar zum FBI. Im aktuellen PCtip finden Sie eine ausführliche Schilderung dieses Falles [6].



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