News 11.01.2019, 09:09 Uhr

Bund erhebt neu Mehrwertsteuern auf Kleinstbestellungen aus dem Ausland

Wer bei ausländischen Anbietern wie AliExpress eine tragbare Festplatte oder bei Amazon ein (Hör-)Buch kauft, muss damit rechnen, dass die Mehrwertsteuer fällig wird.
Seit Beginn des noch jungen Jahres verteuert die Mehrwertsteuer kleine Bestellungen aus dem Ausland, wie der Tages-Anzeiger berichtet (Abo+). Bisher mussten Schweizer Konsumenten auf kleine Bestellungen (Kleinsendungen) keine Mehrwertsteuern entrichten, wenn der Steuerbetrag bis zu 5 Franken betrug.
Der Bundesrat hatte im Oktober 2018 beschlossen, dass ausländische Versandhändler ab 2019 ab einem bestimmten Umsatz in der Schweiz die Mehrwertsteuer bezahlen müssen (PCtipp berichtete). Durch diesen Schritt sollen Schweizer Internethändler geschützt werden.

Was wird teurer?

Auf kleine Bestellungen gibt es neu einen Mehrwertsteuerzuschlag von bis zu 5 Franken. Ein Steuerbetrag von 5 Franken entspricht einem Warenwert (inkl. Versandkosten) bis 65 Franken beim Normalsatz von 7,7 Prozent. Oder bis 200 Franken beim reduzierten Satz von 2,5 Prozent – zum Beispiel für Bücher, Zeitschriften, Lebensmittel und Medikamente. 
Wer also bei Amazon.de Bücher im Wert von bis zu 200 Franken kauft, muss neu 5 Franken Mehrwertsteuern bezahlen (Satz: 2,5 Prozent). Für ein Ladekabel oder eine Festplatte bei Alibaba gilt der Normalsatz von 7,7 Prozent, der nun auch bei einem Warenwert von bis zu 65 Franken fällig wird.

Amazon.com hat keine Lust mehr

Für die Anbieter bedeutet die Mehrwertsteuerabrechnung zusätzlichen Aufwand. Amazon.com hat bereits die Konsequenzen gezogen, um diesem zu entgehen und liefert nicht mehr in die Schweiz. Die Plattform empfiehlt, künftig auf amazon.de oder amazon.fr auszuweichen. Ob der zusätzliche Aufwand die Artikelpreise verteuern wird, ist noch unklar.
Wenn der Umsatz eines Lieferanten in die Schweiz unter 100'000 Franken liegt, verrechnen Lieferdienstleister wie DHL und UPS die Mehrwertsteuer dem Kunden.
Auch wenn ein Aufpreis von 5 Franken verschmerzbar klingt, sind die Mehreinnahmen nicht zu unterschätzen. Wie SRF im Oktober 2018 berichtete, rechnet der Bund dadurch mit Mehreinnahmen von 20 Millionen Franken pro Jahr.



Kommentare
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patrick
11.01.2019
Die MwSt würde ich ja gerne bezahlen, das Geld an die Post für Paket streicheln, Paket öffnen, Paket verzollen, ...... (meist 3x so teuer wie die MwSt) jedoch weniger. Hoffentlich hat das mit dieser Änderung endlich ein Ende.

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starfish
13.01.2019
@acscomputer . Gleichstellung mit Kleinstbestellungen innerhalb der EU - mag sein, aber da läufts ohne überhöhte Administrationsgebühren ab. Die Schweizer werden einmal mehr über den Tisch gezogen. Krass ist wohl auch, dass diese Gebühren inkl. der MwSt. nachträglich erhoben werden, wenn man das Paket schon angenommen hat. Ein Refusieren ist dann nicht mehr möglich. Was auch nicht ganz stimmt, Kleinstbestellungen von China in den EU-Raum werden zumindest in D nicht besteuert. Also kann man hier nicht von einer Gleichstellung mit EU-Bürgern sprechen. Daraus ergibt sich eben, dass Schweizer mit Vorteil nicht nur Sendungen aus dem EU-Raum, sondern neu auch von China in die EU liefern lassen. Adress-Dienstleister gibt es genug. . Protektionismus zahlt sich auf die Dauer nicht aus. Handelshemmnisse passen gar nicht in die heutige Zeit.

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gucky62
13.01.2019
Es wäre vielleicht sinnvoll sich mal die aktuellen, neuen Regeln anzuschauen. Die Verweigerung der Annahme einer Sendung bedeutet nicht, das Du die Verzollungskosten nicht schuldig bleibst. Das hat mit dem Kauf mal rein gar nichts zu tun. Du importierst eine Ware aus dem Ausland in die Schweiz. Bisher galt nur, wenn die MWST <5.- CHF war (inkl. Transportkosten), dann wurde darauf verzichtet diese einzuziehen. Danach kahm das vereinfachte Verzollen mit überschaubaren Gebühren zum Tragen. Ab höheren Berträgen (500/600 oder so) kommt ehh das normale Zollverfahren zum Einsatz udn dne höheren gebühren. Neu muss ein ausländischer Händler, der mehr als 100'000.- Umsatz in CH macht die CH MWST selbst einfordern beim Kunden und auch in CH abführen. Dopplet wird die MWST nicht eingezogen. Eine etwaige Verzollung, bzw. eben Zoll ist davon nicht berührt. Es geht nur um die MWST. Wie das nun ind er Praxis für den privaten Kunden aussehen wird, wird man nach und nach sehen. Will das ein Anbieter nicht, dann kann er nicht mehr nach CH liefern. (Ausser der Umsatz ist kleiner) Und wie schon geschrieben, Du bist der Importeur der Ware, nicht der Lieferant. Siehe zum Beispiel Amazon US. China Ware muss z.B. in D genauso verzollt, bzw. muss die MWST bezahlt werden. Die Grenzen sind da eher noch tiefer als in CH. Viel Spass, wenn Du dann zum nächsten Hauptzollamt in D gehen darfst, um Deine Sendung, nach bezahlen der 19% MWST (Und verm. Gebühren), abholen darfst. Wie in CH erwischt es aber nicht jede Sendung. Oft hat man Glück, aber nicht immer. Je nach China Ware kannst DU noch mehr Aerger haben (CE Zeichen fehlt, nicht erlaubte Produkte, usw.) Bei Lieferungen aus dem EU Ausland wirst Du bei einen EU Postadresse, schlicht und einfach die MWST des jeweiligen EU Landes zahlen und bekommst diese in der Regel nicht zurück bei der Ausfuhr. Kaum eine Online-Händler wird Dir einen Ausfuhrschein nach CH machen und vorher abziehen dürfen Sie nicht, da EU Zieladresse. Bei grösseren Beträgen >300.- wird das dann erst recht nicht preiswert. Dann kommen noch Zoll und CH MWST von 7.7 % dazu, ohne das die EU MWST zurückgeholt werden kann. Als Kunde Aergert man sich natürlich über die zusätzlichen Kosten. Jedoch sind diese klar kommuniziert und müssen halt von Dir als privaten Importeur eingerechnet werden. Die CH Händler zahlen dies auch bei den Ware weiche sie importieren und an CH Kunden verkaufen. Das wird sich auch nicht gross ändern in der nächsten Zeit, da CH nicht in der EU ist, bzw. bei anderen Ländern sowieso. Ist bei anderen Ländern nicht anders. Was für private Importeuere serh sinnvoll wäre, wenn wie schon geschrieben wurde, die Möglichkeit bestehen würde, das private Importeure wie im geschäftlichen Umfeld ein entsprechendes Konto haben könnten udn damit die Verzollungskosten entfallen/reduzieren könnten. Gruss Daniel

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starfish
14.01.2019
@gucky62 "Wie das nun ind er Praxis für den privaten Kunden aussehen wird, wird man nach und nach sehen", "... wenn Private ein entsprechendes Konto haben könnten und damit die Verzollungskosten entfallen/reduzieren könnten..." das ist mir alles zu vage. Wer nur einmal mehr Gebühren beim Import in die Schweiz bezahlt hat, als die Ware wert ist, der zahlt gerne die deutsche MwSt und lässt sich an eine deutsche Adresse liefern. Ich bin selber gebranntes Kind, sowas passiert mir nicht noch einmal. Und nein, in Deutschland gibts Möglichkeiten abgabenfrei chinesische Kleinstbestellungen zu machen. Keine Ahnung wie genau die Chinesen das machen, aber da gehts mit dem richtigen Spediteur über "warehouses" in Deutschland was auch immer das ist - also nix mit Hauptzollamt. Dazu gibts sogar mindestens ein youtube-tutorial (zollfrei aus china bestellen ...) . Die chinesischen Plattformen sind ja nur Vermittler zwischen dem Käufer und tausenden von Kleinstversendern, wie will man von denen Umsatzzahlen ermitteln und die zur Erhebung der MwSt. verpflichten - geht gar nicht. Da muss also irgendeine Schweizer-Stelle hingehen und wohl im Rahmen einer Revision die Mehrwertsteuer berechnen und einkassieren. Mit Sicherheit wird das nicht unerhebliche zusätzliche Kosten generieren.

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jacc190676
15.01.2019
Preis / Leistung stimmt nicht Meines Erachtens stimmt das Preis / Leistungsverhältnis unserer Politiker nicht. Sollten neben der Mehrwertsteuer wie bis anhin auch diese massiv überteuerten Vorweisungstaxen usw. aufgeschlagen werden, die als reine Abzocke auch noch Porto und Verpackung mit einberechnet, dann bitte ich diese Leute einfach ihre Stühle freizugeben für Politiker die auch irgendetwas davon verstehen Steuern fair zu verteilen.