News 25.02.2013, 12:45 Uhr

USA sauer auf Filesharing-Paradies Schweiz

Die USA wollen die Schweiz auf eine Beobachtungsliste mit Ländern setzen, die den Urheberrechtsschutz zu wenig ernst nehmen, wie der Sonntag berichtete. Der Bund wehrt sich gegen diesen Vorwurf.
Die grosszügige Rechtslage und der lasche Umgang mit Filesharing-Sündern in der Schweiz sind der USA ein Dorn im Auge. Wie der Sonntag in seiner gestrigen Ausgabe schrieb, verlangt der US-Dachverband der Copyright-Industrie IIPA (International Intellectual Property Alliance), dass die Schweiz auf die Beobachtungsliste des US-Handelsbeauftragten gesetzt wird. Dieser gibt im April einen Bericht heraus, der Länder mit mangelhaften Gesetzen zum Schutz von Urheber- oder Patentrechten an den Pranger stellt. Länder, die in dieser «Rangliste» ganz oben stehen, müssen offenbar mit erhöhtem politischem Druck oder gar Handelssanktionen rechnen.
Aktuelle Zahlen der IIPA zeigen laut Bericht, dass 35 Prozent der Schweizer Internetnutzer «illegale Angebote konsumierten», was deutlich über dem europäischen Schnitt liege. Bereits seit dem letzten Herbst stehe die Schweiz zudem auf einer vom US-Kongress geführten Schwarzen Liste von Staaten, die nicht genug für den Schutz der Urheberrechte tun.
Bund ist nicht untätig
Die Schweiz habe sich in einer Stellungnahme an den US-Handelsbeauftragten gegen die neuerlichen Drohgebärden aus Übersee gewehrt. Man bekenne sich zum Urheberrechtsschutz und prüfe derzeit auch Verbesserungsmöglichkeiten. Dies ist in der Tat der Fall: Einerseits wäre da die im vergangenen Sommer eingesetzte Arbeitsgruppe AGUR12, die bis Ende 2013 Vorschläge erarbeiten soll, wie das Urheberrecht an die technische Entwicklung - insbesondere im Kontext des Internets - angepasst werden kann.
Andererseits nennt der Sonntag den runden Tisch, den das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) vor einem knappen Jahr ins Leben gerufen hatte. Dort hat unter anderem auch die US-Botschaft Einsitz. Ziel des runden Tisches ist die Suche nach Wegen, wie Urheberrechtsverletzungen im Internet verfolgt werden können, ohne den Datenschutz zu verletzen. Seit einem Bundesgerichtsentscheid von 2010 ist das Sammeln von IP-Adressen von Nutzern von Internettauschbörsen hierzulande untersagt.



Kommentare
Avatar
UMW
25.02.2013
Warum wundert mich das nicht? Ein Land das die Freiheit über alles stellt? Dies kann nicht noch anderen Nationen zugestanden werden. Ich finde es toll das die Weltpolizisten nun auch noch bestimmen möchten wie andere Länder mit dem Internet umzugehen haben. Meine Meinung, man sollte eine schwarze Liste erstellen, Thema: Bigotterie.

Avatar
Midori
25.02.2013
Ein Land das die Freiheit über alles stellt? Nein, schon lange nicht mehr. Zumindest nicht, wenn es ums Ausland geht. Es wird Zeit, dass mehr Isolationisten an der Weltspitze stehen. Der Bund wehrt sich gegen diesen Vorwurf. Wow, ein Wort, das ich mindestens 6 Jahre lang nicht mit dem Bund verbunden habe. Aber dürfte wohl eine Ausnahme bleiben...

Avatar
ipool
26.02.2013
Ein Mangel der Schweizer Gesetzgebung ist, dass nicht mal bei begruendetem Verdacht die IP Adressen gesammelt werden duerfen (Datenschutz). Mit einem gerichtlich signierten Untersuchungsbefehl muesste so etwas erlaubt sein. Stimmt nicht ganz. Das sammeln der IP-Adressen ist erlaubt und zum Teil sogar zwingend, um eben Missbrauch zurück zu verfolgen. Hingegen, die Auwertung über ISP zum eigentlichen User kann nur durch die Behörden erfolgen. (Habe es auch schon selbst gemacht, und über eine Anzeige den User gefunden) Die Sharing Anbieter haben natürlich nicht interesse die IP-Adrssen zu sammeln, da es für sie nicht für das Geschäft fördernd ist. Du vergleichst für mich zwei sehr unterschiedliche Dinge. Das eine ist das Urehberrecht, welches aus meiner Sicht dringend überarbeitet werden sollte und nicht mehr zeitgemäss ist. Gerade die grossen Firmen halten an den veralteten Prinzipien fest. Ich finde es daher gut, dass da die Schweiz nicht mitmacht. Der andere Punkt, den du erwähnst, ist die Bereitstellung von illegalen Inhalten, welche auch zu entfernen ist und eine Verfolgung speziell zum Uploader zu verbesser wäre.

Avatar
Kovu
26.02.2013
Die Amis vergessen immer diesen grundlegenden schweizer Wert: den Schutz der einzelnen Person (was sich eben im Datenschutz und im sogenannt 'laschen' Urheberrechtsschutz äussert). Wir sind halt nicht so grundlegend kapitalistisch organisiert wie die USA, und sie dürften hierfür durchaus ein wenig Respekt zeigen.

Avatar
Juerg Schwarz
02.03.2013
Hier http://derstandard.at/1362107229365/Erfolgreiche-Petition-Verbot-der-SIM-Lock-Entfernung-wird-geprueft Noch so ein Artikel.