News 18.01.2005, 13:30 Uhr

Konsumentenschutz: «Cablecom verletzt Fernmeldekonzession»

Die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) verlangt beim Bakom eine Prüfung von Cablecoms Fernmeldekonzession. Nach ihrer Meinung sind die Dienstleistungen des Kabelnetzbetreibers mangelhaft.
"Insbesondere seit die Cablecom GmbH Digital phone anbietet, erhält die Stiftung für Konsumentenschutz eine wahre Flut von Reklamationen und Beschwerden", schreibt die SKS in einem deutlichen Brief an das Bakom [1]. Der Kabelnetzbetreiber verfüge nicht über die notwendigen technischen Fähigkeiten, dem Gesetz entsprechende zuverlässige Fernmeldedienste anzubieten, kritisiert die Stiftung weiter. Die SKS verlangt deshalb vom Bakom eine Prüfung der Cablecom-Konzession. Sollte eine Verletzung der Fernmeldegesetzbestimmungen festgestellt werden, kann dies für die Cablecom im schlimmsten Fall eine Suspendierung der Konzession bedeuten. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass der Kabelnetzbetreiber dazu aufgefordert wird, entsprechende Massnahmen zur Behebung allfälliger Mängel zu ergreifen.
Die Cablecom selbst will die Konzessionsbeschwerde nicht kommentieren. Man habe die Beschwerde zur Kenntniss genommen, so das kurze Statement von Unternehmenssprecher Stephan Howeg.



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