News 31.08.2001, 12:45 Uhr

W@P und die Markenschutz-Hysterie

Vor gut zwei Wochen erhielt die Redaktion PCtip die Aufforderung unter Androhung rechtlicher Konsequenzen, einen News-Artikel, der sich mit der WAP-Technologie befasste, sofort zu löschen. Alles nur heisse Luft oder ein weiterer Schritt zur Einschränkung der Pressefreiheit zugunsten kommerzieller Interessen?
[1]Vor gut zwei Wochen erhielt die Redaktion PCtip vom W@P-Forum die Aufforderung unter Androhung rechtlicher Konsequenzen, einen News-Artikel, der sich mit der WAP-Technologie befasste, sofort zu löschen. Die umstrittene News-Meldung aus dem Jahre 2000 berichtete über eines der ersten WAP-Angebote in der Schweiz - jenes des Privatradios "Radio Pilatus":Die Webnews enthielt einerseits den Hinweis auf die WAP-Technologie im Allgemeinen (mit der Buchstabenfolge "WAP") und andererseits den Begriff "W@P" als Zitat, dass Radio Pilatus "W@P"-Dienste zur Verfügung stelle... and that's where it all started. Das W@P-Forum ist ein Zusammenschluss vieler WAP-Entwickler und Grossfirmen. Auch wenn das W@P-Forum primär zur Verbreitung der WAP-Technologie entstand, so ist wohl offensichtlich eine der Aufgaben dieses Verbandes, dafür zu sorgen, dass mit der Bezeichnung "W@P" kein Unfug in der bösen neuen virtuellen Internet-Welt getrieben wird. Und dazu zählen die Markennamen-Schützer doch tatsächlich auch Presseberichte.
Gerade weil in der Schweiz im Vergleich zu Deutschland oder den USA bisher keine Exzesse im Bereich Markenschutz von Internet-Namen und -Begriffen zu vernehmen waren, macht dieser Fall hellhörig. Der über Deutschland weit hinaus bekannte Fall, wo dem HTML-Author Stefan Münz von der Firma Symicron [2] zuerst verboten wurde, im Webmaster-Standardwerk SELFHTML [3] auf ein Programm namens FTP Explorer [4] hinzuweisen, weil der Name "Explorer" geschützt sei, hatte eine gerichtliche Auseinandersetzung zur Folge, die bis heute nicht abgeschlossen ist.
Die Explorer-Geschichte zeigt, auf welch dünnem Eis sich Kläger und Beklagte befinden, wenns um Markenschutz geht. Vor allem dann, wenn Begriffe wie Internet, Explorer oder WAP von Firmen mit Hinblick auf kommerzielle Interessen geschützt werden. Es ist im "W@P-Fall" zudem sehr fraglich, ob WAP als allgemein bekannter Begriff überhaupt in der abgewandelten Form W@P geschützt werden kann, zumal W@P in der Schweiz offiziell nicht als eingetragenes Markenzeichen aufgeführt ist. Obendrein käme dann noch die juristisch spitzfindige Frage, ob das Schreiben der Buchstabenreihenfolge W@P bereits als Missbrauch der geschützten Grafik W@P gelten kann.



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