News 04.10.2019, 10:00 Uhr

Kanton Freiburg bietet digitale Zivilstandsurkunde an

Als erster Kanton bietet Freiburg Zivilstandsurkunden mit qualifizierter elektronischer Signatur an. Diese kann man online bestellen.
Der Kanton Freiburg bietet als erster Kanton digitale Zivilstandsurkunden an. Seit dem 1. Oktober können Personen, die im Kanton Freiburg heimatberechtigt sind oder z.B. im Kanton geheiratet haben, eine Urkunde online bestellen.
Beispiel einer elektronischen öffentlichen Zivilstandsurkunde (Seite 1/3)
Das Dokument enthält eine qualifizierte elektronische Signatur, wie es auf der Kantonswebseite heisst. Um die Dienstleistung zu nutzen, müssen Interessierte ein Konto beim virtuellen Schalter erstellen, das für sämtliche Leistungen des Freiburger E-Governments genutzt werden kann. Die Be­zah­lung er­folgt elek­tro­nisch. Im virtuellen Schalter können ausserdem Handelsregister- und Betreibungsregisterauszüge sowie Fischereipatente bestellt werden.

So überprüfen Sie online die Gültigkeit eines Dokuments

Ob die Signatur eines elektronischen Dokuments gültig ist, können Sie online mit dem Validator prüfen
Mit der Anwendung Validator können Bürgerinnen und Bürger die Gültigkeit eines Zivilstandsdokuments überprüfen. Für jene, die diesen Service noch nicht kennen: Der Validator ist ein Service der Bundesverwaltung.
Erst wählen Sie den Dokumenttyp (z.B. Strafregisterauszug) und laden dann das elektronisch signierte Dokument hoch. Optional ist es möglich, seine Angaben wie Namen oder Organisation als prüfende Person anzugeben. Falls dies ausgefüllt wird, erscheinen die Informationen in einem Prüfbericht.
Gemäss Bundesverwaltung werden die Signatur und die Unveränderbarkeit der elektronisch unterschriebenen Datei geprüft, ob das Zertifikat von einer ermächtigten Stelle ausgegeben würde, die Gültigkeit des Zeitstempels und ob ein Dokument mit einem für diesen Zweck geeigneten Zertifikat unterschrieben wurde. Der Dienst ist kostenlos.
Wer selbst elektronische Dokumente erstellen möchte, kann ebenfalls über den Validator der Bundesverwaltung eine Anfrage schicken.

Papierausdruck muss beglaubigt werden

Während das digitale Dokument gültig ist, gibt es beim Pa­pier­aus­druck eine Einschränkung: Der Ausdruck einer elek­tro­ni­schen Zi­vil­stands­ur­kun­de ist nur gül­tig, wenn er von einem Zi­vil­stands­be­am­ten be­glau­bigt wurde.
Es ist nach wie vor mög­lich, Zi­vil­standsur­kun­den in Pa­pier­form zu be­stel­len – ent­we­der über den virtuellen Schal­ter oder am Schal­ter des Zi­vil­stands­amts. Die neue Dienst­leis­tung des Kantons Freiburg ist Teil des Projekts des Re­gie­rungs­pro­gramms «Frei­burg macht seine Re­vo­lu­ti­on 4.0».



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