News 22.05.2012, 09:32 Uhr

675'000 Dollar Busse für 30 Downloads

Der Gang durch die Gerichte brachte nichts: Ein junger Mann muss 675'000 US-Dollar Strafe zahlen, weil er Filesharing betrieben hat.
Es gibt wohl heutzutage nurmehr eine Minderheit von Internetnutzern, die noch nie einen Song gratis «gezogen» haben. Denn auch wenn Musikgesellschaften und Künstler auf ihre Urheber- und Verwertungsrechte pochen, ist das Herunterladen von Musik nicht strafbar, jedenfalls gibt es bei uns und in den meisten anderen Ländern kein Gesetz dagegen. Eher befindet man sich hier – wie bei so vielen Dingen im Internet – in einer Grauzone, die gesellschaftlich zwar verpönt, juristisch aber oftmals Auslegungssache ist. Darum werden selten Klagen gegen Privatpersonen angestrebt, das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist im Ungleichgewicht.
Stille Wasser sind gefährlich
Narrenfreiheit garantiert diese oftmalige Machtlosigkeit der angeblichen Eigentümer allerdings nicht, wie ein US-amerikanischer Bürger jetzt schmerzhaft erfahren musste: Joel Tenenbaum wurde verurteilt, 675'000 Dollar Strafe zu zahlen, weil er illegal Musik heruntergeladen hatte. So viel Geld hat er aber nicht, darum wurde weitergekämpft, bis der Fall schliesslich vor dem höchsten Gericht der Vereinigten Staaten landete, dem US Supreme Court. Dieser entschied, nicht auf Tenebaums Beschwerde einzugehen. Die Musikindustrie hat damit einen bedeutenden Sieg im Kampf gegen «Leecher» errungen.
Die Chronologie der Ereignisse
Im Jahr 2004 strebte der amerikanische Verband der Musikindustrie (RIAA) einen Prozess gegen den damaligen Studenten Joel Tenenbaum an. Tenenbaum wurde verklagt, weil er über die Internettauschbörse Kazaa 30 Songs heruntergeladen hatte. Die RIAA bekam Recht, der Physikstudent wurde 2009 zu einer Strafe von 675'000 Dollar verurteilt. Tenenbaum aber kämpfte weiter und hatte Erfolg. Eine Bundesrichterin in Boston reduzierte die Geldstrafe im Jahr 2010 auf einen Zehntel. Nun gingen die Plattenfirmen in Berufung und erhielten Recht, die Strafe betrug wieder 670'000 Dollar.
Daraufhin holte sich Tenenbaum einen Harvard-Rechtsprofessor, der eine Verfassungsbeschwerde beim US Supreme Court, dem höchsten Gericht der Vereinigten Staaten, einreichte. Der Physiker wollte dafür sorgen, dass die US-amerikanische Gesetzgebung zum Schutz von Urhebern und Verwertern nicht ausgeweitet interpretiert wird. Es dürfe nicht sein, heisst es, dass «buchstäblich Millionen nicht-gewerblich handelnde Verbraucher zu Schadenersatzzahlungen in Billionenhöhe» verurteilt werden könnten.
Doch Tenenbaum, der nach eigenen Angaben erst am Sonntag seinen Abschluss als Doktor der Statistischen Physik gemacht hat, verlor. Der US Supreme Court ging nicht auf die Beschwerde ein. Damit muss Joel Tenenbaum hoffen, dass ihm ein Bezirksgericht eine tiefere Strafe aufbrummt. «Ansonsten müsste er bankrott erklären», sagt sein Anwalt.

Fabian Vogt
Autor(in) Fabian Vogt



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