Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, dass ausländische Versandhändler in Zukunft ab einem bestimmten Umsatz in der Schweiz die Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Damit will er Schweizer Internethändler vor der günstigeren Konkurrenz aus dem Ausland schützen.
Momentan müssen ausländische Onlineshops auf Kleinsendungen mit einem Steuerbetrag von weniger als 5 Franken keine Mehrwertsteuer bezahlen. Für hiesige Versandhändler gelten andere Regeln. Wenn eine Firma im MwSt.-Register eingetragen ist, muss sie für ihre Sendungen MwSt. bezahlen.
Mit dieser Ungleichbehandlung soll ab nächstem Jahr Schluss sein. Die Verordnung zur Versandhandelsregelung tritt per 1. Januar 2019 in Kraft. Ab einem Umsatz von 100'000 Franken mit Kleinsendungen gelten die Lieferungen als Inlandslieferungen. Der Versandhändler muss sich im MwSt.-Register eintragen und wird steuerpflichtig.
Unterschreitet ein Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt die Umsatzgrenze von 100'000 Franken und meldet diesen Umstand nicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung, werde angenommen, es unterstelle sich freiwillig der Mehrwertsteuerpflicht, heisst es in einer Mitteilung. Lauf srf.ch schätzt der Bundesrat die Zusatzeinnahmen auf 20 Millionen Franken pro Jahr.
20 Mio. für den Bund und rund 100 Mio. für die Post, welche die Verzollung bearbeitet. Eine Lizenz zum Gelddrucken für die Gelben! Gute Lobbying des Einzelhandels und der Post! Gratuliere!
So ganz schlau wird man aus dem Artikel zwar nicht. Bis jetzt musste keine Steuer bezahlt werden, wenn die MWSt. auf dem Rechnungsbetrag (=Artikel + Porto) nicht mehr als CHF 5.00 betrug. Ich nehme an, mit den "Kleinbeträgen" ist diese Grenze gemeint, die nun fällt? Also müsste man auf JEDE Sendung MWSt. bezahlen wenn der Verkäufer für mehr als 100kFR pro Jahr in die Schweiz liefert? Bsp.: Ich bestelle eine CD irgendwo für sagen wir 10 Euro + 2 Euro Versand. Dann würde das nun 12 Euro + MWSt[...]
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