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25.05.2007, 09:00 Uhr
EU kritisiert Googles Datenschutzmethoden
Google bewahrt die Suchanfragen der Nutzer bis zu zwei Jahre auf. Dies verstösst möglicherweise gegen das europäische Datenschutzrecht.
Die EU-Datenschützer fordern Google zu einer Stellungnahme auf. Viele Mitglieder der Kommission empfinden die zweijährige Aufbewahrungsfrist der Suchdaten mitsamt IP-Adressen der Nutzer als zu viel. Nach Angaben von Google geschieht dies aus Sicherheitsgründen: Spamming und Werbemanipulationen könnten so besser erkannt werden. Google will bis zum nächsten Treffen der Gruppe im Juni die Stellungnahme vorlegen.
Autor(in)
Reto
Vogt
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