Aber die Pharmafia, deren Hauptanliegen es ist, dass stets genug kranke Leute zur Verfügung stehen, will eben ultraganzsicher sein, dass man sie möglichst nie für einen Schaden belangen kann.
Ausnahmsweise kann man hier der "Pharmafia" keinen Vorwurf machen. Es sind die überüberübervorsichtigen Behörden, angestachelt durch Verbraucherverbände und pharmakritische Vereinigungen, welches solches fordern.
Wenn z.B. in Japan, nachdem zwei Jugendliche nach dem Konsum von Tamiflu Selbstmord begangen haben, von den Behörden ein Zusammenhang konstruiert wird und man ernsthaft darüber diskutiert, eine dementsprechende Warnung in den Beipackzettel aufzunehmen, ist das sicher nicht im Interesse der Pharmafirmen. Und wenn man bedenkt, dass es in Japan jährlich über 20'000 Selbstmorde gibt, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass zwei davon (0.01%) nach dem Konsum von Tamiflu stattfanden, auch ohne, dass es einen Zusammenhang damit gibt.
Und so steht es denn auch in der Schweiz in den aktuellen, von den Behörden geforderten Patienteninformationen:
Bei der Verabreichung von Tamiflu wurden insbesondere bei Kindern und Jugendlichen Konvulsionen, Verwirrtheit, abnormales Verhalten, Halluzinationen und Delirium beobachtet. Dies führte in seltenen Fällen zu damit verbundenen Unfällen und Verletzungen, in sehr seltenen Fällen mit tödlichem Ausgang. Es ist nicht bekannt, inwiefern Tamiflu direkt dazu beiträgt, denn solche Störungen wurden auch bei Grippenpatienten beobachtet, die kein Tamilfu eingenommen haben.
Zuerst wird vor Nebenwirkungen bis Todesfolge gewarnt und anschliessend beschwichtigt, dass ein Zusammenhang gar nicht bekannt ist. Dass Halluzinationen und Delirium als Nebenerscheinung bei hohem Fieber, was bei einer echten Grippe normal ist, auftreten kann, sollte jeder Patient eigentlich wissen. Trotzdem werden mit solchen Informationen, welche eigentlich gar keine sind, nur unnötig Ängste geschürt.
Anders würde es dagegen aussehen, wenn Vergleichbares wie in den berüchtigten EULAs von Software in den Beipackzettel stehen würde. Dann würde man dort etwa folgendes lesen (abgewandelt von Adobes EULA):
Das Medikament wird „wie besehen“ und mit allen Mängeln zur Verfügung gestellt. Der Hersteller, seine Zulieferer und Kontrakthersteller können keine Gewährleistung für irgend eine Wirksamkeit bei der Anwendung des Medikaments übernehmen.