News 23.01.2014, 09:00 Uhr

Blu-ray & DVD - Mein Filmkopierer 10

Diese Software erstellt verlustfreie Sicherungskopien der Lieblingsfilme.
Mit dem «Blu-ray & DVD – Mein Filmkopierer 10» landet der Film im gewünschten Format und in optimierter Grösse auf Festplatte oder Rohling. Format und Qualität der Sicherungskopien entsprechen dabei eigenen Wünschen und Anforderungen. Ob 1:1-Kopie – etwa inklusive Ordnerstruktur oder als ISO-Image – oder optimiert für BD-25-Rohling, DVD oder Handy-Display.
Die Software ist auch der direkte Weg zur eigenen blauen Scheibe: Ob nur der Hauptfilm oder auch die Extras und Menüs gebrannt werden sollen, lässt sich auswählen. Der Film wird zudem auf Wunsch geschnitten. Helligkeit, Kontrast, Farbsättigung sowie Lautstärke lassen sich dabei individuell anpassen und externe Untertitel hinzufügen. Aus 2D-Filmen werden ausserdem auf Wunsch räumliche 3D-Kinoerlebnisse für gängige 3D-Brillen.

Programm-Highlights

  • Erstellung von 1:1-Kopien von Blu-ray- und DVD-Filmen
  • Automatische Anpassung des Films an den Datenträger
  • Integriertes Videostudio
  • Anpassung von Kontrast, Sättigung, Helligkeit und Lautstärke
  • Konvertierung der Videos für Smartphone, Tablet und Konsole
Achtung: Das Programm unterstützt von Haus aus keine kopiergeschützten DVDs und Blu-ray-Filme. Hierzu braucht es Zusatz-Software, die sich im Web aber leicht finden lässt. In der Schweiz ist das Erstellen von Kopien urheberrechtlich geschützter Werke für private Zwecke erlaubt.

Autor(in) Anne Kittel



Kommentare
Avatar
renekoelle
06.02.2014
Kann der Blu-ray & DVD - Mein Filmkopierer 10 Kopierschutz umgehen? Die Software ist in der Version, in der sie im Handel erhältlich ist, nicht in der Lage den Kopierschutz zu umgehen. In der Schweiz ist die Rechtslage - ob das Herstellen von Privatkopien nun erlaubt ist oder straffrei bleibt - für mich undurchsichtig. Daher würde ich davon abraten, das im Internet erhältliche DVD/Blu-ray Decrypter (plug-in) zu nutzen, das den Kopierschutz kommerzieller DVDs und Blu-rays umgeht.

Avatar
gucky62
06.02.2014
Naja die Rechtslage ist in der Schweiz nicht unklar, sondern (noch) nicht wirklich geregelt. D.h. aber für private Zwecke noch zulässig. In D hingegen ist das umgehen verboten. Zumindest ist das meines Wissens immer noch die aktuelle Situation. Solange es nciht explizit untersagt ist, kann im privaten Umfeld dieser Schutz immer noch umgangen werden. Auch wenn die Urheberrechtsinhaber/Vertreter da gerne etwas anderes behaupten. Am liebsten würden diese Kreise ein Pay per View einführen. Eben maximale Gewinnoptimierung. Gruss Daniel