heute erhielt ich von Swisscom den Betrag von 180CHF verrechnet für "Leistungen" der oben beschriebenen Firma NTH in Biel. Ich wurde jeweils auf Nr. 345 kontaktiert.
Ich möchte aber nicht nur den Dienst abstellen, sondern ich überlege, ob man diese Leute wegen gewerbsmässigem Betrug anzeigen kann. Dazu brauche ich den Kontakt zu möglichst vielen ähnlich Geprellten.
Zitat Bakom schrieb:Wie reagieren?
Der Betrag auf Ihrer Telefonrechnung überrascht Sie? Sind in der Rubrik Mehrwertdienste Kosten für SMS/MMS-Dienste aufgeführt? Der Rechnungsbetrag für einen SMS/MMS-Dienst ist beispielweise höher als erwartet oder Ihnen war gar nicht bewusst, dass Sie einen SMS/MMS-Dienst aktiviert haben?
1. Informieren Sie rasch Ihre Mobilfunkbetreiberin und erkundigen Sie sich bei dieser nach der Inhaberin oder dem Inhaber der Kurznummer des fraglichen SMS/MMS-Mehrwertdienstes, oder konsultieren Sie die von den Mobilfunkbetreiberinnen publizierten Listen der Kurznummerninhaberinnen und -inhaber.
2. Sie können den Betrag, der Ihnen für einen SMS/MMS-Dienst in Rechnung gestellt wurde, gegenüber Ihrer Mobilfunkbetreiberin bestreiten. Teilen Sie ihr dies schriftlich mit. Bezahlen Sie den Differenzbetrag fristgerecht. In dem Falle darf Ihnen die Mobilfunkbetreiberin bis zur Beilegung der Streitigkeit den Anschluss weder sperren noch kündigen. Sie darf Ihnen jedoch den Zugang zu Mehrwertdiensten sperren.
3. Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle für Telekommunikation (ombudscom). Falls Sie sich mit Ihrer Mobilfunkbetreiberin oder der Inhaber/in der Kurznummer nicht einigen können, kann ombudscom helfen, die Angelegenheit ohne Gerichtsverfahren beizulegen. Damit ombudscom aktiv werden kann, muss vorgängig ein Einigungsversuch angestrebt worden sein.
4. Informieren Sie das BAKOM beziehungsweise die zuständigen Behörden (bspw. bei unlauteren Geschäftsgebaren das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO oder die Strafverfolgungsbehörden bei Verdacht auf strafrechtlich relevantes Verhalten wie Betrug) möglichst vollständig und detailliert.
5. Zudem steht es Ihnen offen, zivil- oder strafrechtliche Schritte einzuleiten. In diesem Fall ist der Beizug von entsprechendem Fachwissen einer Anwältin oder eines Anwalts beziehungsweise eines Rechtsberatungsdienstes ratsam.
Hallo, ich bin ein weiteres "Opfer" dieser NHT AG..
kann mir jemand sagen, wie er vorgegangen ist, um den von Swisscom in Rechnung gestellten Betrag nicht bezahlen zu müssen? Oder ist man diesen Leuten von NHT AG einfach so ausgeliefert? Von seiten Swisscom hiess es dass der Geschädigte selber bei der jeweiligen "Firma" aktiv werden muss. Das BACOM hingegen sagt, dass man den Betrag bei swisscom nicht zu bezahlen hatt..
Gibt es noch weitere Menschen, welche von NHT und dessgleichen betrogen werden??