News 30.09.2015, 11:01 Uhr

Ab 2018 wird es kaum noch Telefonkabinen geben, dafür mehr Internetbandbreite

Geht es nach dem Bakom, soll der Grundversorgungsanbieter ab 2018 keine Telefaxverbindungen und Telefonzellen mehr offerieren müssen. Dafür IP-Telefonie, (etwas) schnelleres Internet und eine Festnetz-Flatrate.
2018 wird die Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) in Kraft treten, die unter anderem neue Grundversorgungsrichtlinien im Fernmeldebereich erhalten wird. Diese sieht vor, dass alle Bevölkerungsteile der Schweiz eine Grundleistung an Diensten erhalten. Wie beispielsweise die Post mittels anderer Richtlinien dazu verpflichtet ist, in jedes noch so kleine Dörfchen in den Bündner Bergen Briefe und Pakete zu liefern. Im Fernmeldebereich ist die Swisscom die Konzessionärin. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat dem Bundesrat nun Vorschläge gemacht, wie ihre - oder wer immer die neue Konzession gewinnt - Leistungen aussehen könnten. Einige der Ideen dürften eher den Konsumenten, andere der Leistungserbringerin gefallen.
  • Die heute zu gewährleistenden Anschlusstypen «analog» und «digital» (ISDN) werden durch einen multifunktionalen Breitbandanschluss (IP-Telefonie) ersetzt. Diesen Anschluss wird es in drei Angeboten geben. Die drei Angebote heissen «öffentlicher Telefondienst», «Internetzugang» oder eine Kombination der beiden.
  • Für die Angebote sind wie bisher monatliche Höchstpreise (exkl. Mehrwertsteuer) festgelegt. Für den Telefondienst sind das Fr. 27.20, der reine Internetzugang soll maximal Fr. 44.85 und das Gesamtangebot Fr. 58.75 kosten.
  • Der Telefondienst und das Kombinationsangebot sollen eine Flatrate ins Schweizer Telefonnetz beinhalten. Das heisst, dass ab 2018 theoretisch jeder Schweizer für Fr. 27.20 unlimitiert (exkl. MwSt.) auf Schweizer Netze (Mobile und Festnetz) anrufen kann. Ralf Beyeler, Telekom-Experte bei Comparis, ist vom Vorschlag überrascht: «Dass der Bundesrat die Swisscom zwingt, einen Festnetzanschluss mit Flatrate anzubieten, ist seltsam. Für die Kunden rechnet sich eine solche Flatrate allerdings schnell, insbesondere auch bei Anrufen in die Handy-Netze. Wer zum Beispiel jede Woche einen 3-Minuten-Anruf auf ein Handy führt, bezahlt weniger als bisher.»
  • Ab 2018 soll für einen Internetzugang keine Telefonleitung mehr nötig sein.
  • Für hörbehinderte Menschen soll ein Vermittlungsdienst in Gebärdensprache über Videotelefonie in den Grundversorgungskatalog aufgenommen werden, um die soziale Integration von Menschen mit einer Behinderung zu fördern. Die derzeitigen Dienste – der Transkriptionsdienst und SMS-Vermittlungsdienst für Hörbehinderte und der Verzeichnis- und Vermittlungsdienst für Sehbehinderte und Personen mit eingeschränkter Mobilität – bleiben Teil der Grundversorgung.
  • Nicht mehr zur Grundversorgung sollen für das Bakom der Dienst «Sperren abgehender Verbindungen», die Datenübertragung über Schmalband, die Telefaxverbindungen sowie die Auflage, dass in jeder Gemeinde mindestens eine öffentliche Sprechstelle (Publifon) betrieben werden muss, gehören. Das Ende der Telefonkabine ist damit nahe.
  • Die Übertragungsraten im Internet soll mindestens 3 Mbit/s down und 300 Kbit/s up betragen. Derzeit liegen sie bei 2 Mbit/s und 200 Kbit/s. Die Rate entspricht gemäss Bakom einem «Spitzenwert» im europäischen Vergleich der Grundversorgung. Uns dünkt sie aber, in Zeiten symmetrischer 1-GB-FTTH-Angebote, sehr niedrig.
Wer mit den Vorschlägen des Bundesamts für Kommunikation nicht einverstanden ist oder Verbesserungsvorschläge hat, darf bis zum 1. Dezember 2015 dazu Stellung nehmen. Spätestens Mitte 2016 wird der Bundesrat die FMG-Revision mit den neuen Regeln für die Grundversorgung verabschieden.
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Fabian Vogt
Autor(in) Fabian Vogt



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