News 30.05.2014, 07:00 Uhr

Google stellt ein Formular zum Löschen ins Internet - auch für die Schweiz

Google setzt das Recht auf Vergessenwerden im Internet um. Die Schweiz ist auch unter den wählbaren Antragsstellern.
Gut zwei Wochen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden im Internet hat Google sein Verfahren für Löschanträge vorgestellt. Der Konzern schaltete am Freitag ein Formular frei, mit dem man die Entfernung von Suchergebnissen verlangen kann.
Die Antragsteller müssen die Forderung zu jedem Link begründen und die Kopie eines Ausweises hochladen, um einen Missbrauch der Funktion zu vermeiden. Google werde jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen, hiess es.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte entschieden, dass Europas Bürger Google dazu verpflichten können, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen. Google müsse die Verweise aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen. Die Informationen können dabei auch weiterhin im Netz verfügbar bleiben.
Scrollt man die Liste der Länder, die einen Löschantrag auf Google-Suchergebnisse stellen dürfen, weiter nach unten, taucht auch die Schweiz auf. Da die Schweiz EU-identische Datenschutzbestimmungen hat, ist davon auszugehen, dass Google bereits entsprechende Vorkehrungen getroffen hat. Einige Anfragen an die Schweizer Datenschutzbeauftragten und an Google Schweiz stehen noch aus, wir halten Sie auf dem Laufenden. (awp/sgr)
Update: 
Google Schweiz bestätigt uns, dass diese Lösung in der Tat sowohl für die Nutzer in Europa als auch für die Schweiz gilt, gleichwohl für alle EWG-/EFTA-Länder (insgesamt 32 Länder).


Autor(in) Simon Gröflin



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