News 17.09.2003, 09:30 Uhr

Teure Telefonrechnung: keine Warnung nötig

Das Bundesgericht hat ein neues Grundsatzurteil gefällt: Telefongesellschaften haben keine Warnungspflicht, wenn die Rechnung ihrer Kunden gegenüber dem Vormonat auffällig stark abweicht.
Das Urteil des Bundesgerichts betraf einen 21jährigen Genfer, wie die heutige Ausgabe des Tages Anzeigers zu berichten weiss. Er soll in nur einem Monat 376mal eine teure Erotiknummer übers Festnetz gewählt haben. Die Folge: eine gepfefferte Rechnung von 15'956 Franken. Da der junge Mann nicht zahlen wollte, prozessierte die Swisscom. Das zuständige Kantonsgericht war dem Genfer wohl gesonnen. Es urteilte, dass die Swisscom den Mann hätte warnen müssen, als die Rechnung über zehnmal höher war als in früheren Monaten. Dieses Urteil ist nun vom Bundesgericht revidiert worden. Gemäss Richter ist keine gesetzliche Grundlage für eine Warnungspflicht seitens der Telefongesellschaft vorhanden.


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