News 26.01.2000, 16:15 Uhr

Niederlage für Abmahner

Der umstrittene Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth geht im «Webspace-Fall» leer aus.
Er hatte 14 Anbietern Abmahnungen geschickt, die den Begriff "Webspace" in irgendeiner Form verwendeten. Seine Begründung: Bei diesem Begriff handle es sich um einen eingetragenen Markennamen. Von Web4Space verlangte er beispielsweise eine Erstattung seiner Kosten in Höhe von 1.108,80 Mark. Diese Zahlung steht ihm allerdings nicht zu, entschied kürzlich das Landgericht München. Das Urteil fällte das Gericht bereits am 8. Dezember 1999 - jetzt ist die Begründung [1] verfügbar.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass es sich bei der Webspace-Abmahnung um eine "Serienabmahnung zum Zwecke des Geldverdienens" handelte. Sie diene "der alleinigen Verwendung der Marke, um Unternehmen zu untersagen, den Begriff in Zusammenhang mit ihren Geschäften zu verwenden ..."


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